Juli 2025

250701

ENERGIE-CHRONIK



Seit 2023 nimmt die Anzahl der Stunden mit Negativpreisen am Strom-Spotmarkt wieder stark zu. Der 2024 erreichte Rekord von 457 Stunden dürfte in diesem Jahr noch übertroffen werden, denn schon in den ersten sechs Monaten wurde der Stand des Vorjahrs zu vier Fünfteln erreicht.

Starker Anstieg der Stunden mit negativen Börsen-Strompreisen

Die Anzahl der Tage und Stunden mit negativen Strompreisen hat in diesem und im vergangenen Jahr ungewöhnlich stark zugenommen. In der deutschen Stromhandelszone war sie 2024 ungefähr viereinhalbmal so groß wie im langjährigen Mittel seit 2015. Voraussichtlich wird sie in diesem Jahr nochmals steigen. Lediglich im Februar gab es keine Stunden mit Negativpreisen. Im gesamten ersten Halbjahr erhöhte sich deren Zahl jedoch gegenüber dem Vorjahr von 224 auf 379 Stunden.

Am 1.Mai stürzte der Preis im vortägigen Handel an der Epex Spot sogar bis auf minus 120 Euro/MWh, und am darauffolgenden Sonntag (Muttertag) noch tiefer bis auf minus 250 Euro/MWh. In der ersten Julihälfte gab es dagegen nur zwei Tage mit insgesamt zehn Stunden, an denen der Börsenpreis schwach in den negativen Bereich eintauchte. An zwei weiteren Tagen blieb er mit null Euro/MWh knapp darüber.

Auswirkungen hat das vor allem für die Betreiber von EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen: Schon seit 1. Januar 2016 entfiel gemäß § 24 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für neue EEG-Anlagen die Förderung, wenn die Preise an der Epex Spot an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ waren (161209). Fünf Jahre später senkte dann das EEG 2021 in § 51 für neue Anlagen ab 500 Kilowatt diese Schwelle auf vier aufeinanderfolgenden Stunden (201201). Zugleich gewährte es in § 51a erstmalig eine Verlängerung der Förderung um die Gesamtzahl aller Negativpreis-Stunden, die bis zum Ende des zwanzigjährigen Vergütungszeitraums erreicht sein würden. Das EEG 2023 kürzte dann den vierstündigen Mindestzeitraum stufenweise auf drei Stunden (für 2024 und 2025), zwei Stunden (für 2026) und eine Stunde (ab 2027).

Durch das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen", das am 25. Februar in Kraft trat (250112), wird seit kurzem in § 51 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Zahlung der EEG-Förderung für jede Stunde gestoppt, in der die Preise am Spotmarkt negativ sind. Ersatzweise wird den Betreibern in § 51a nach Ablauf der zwanzigjährigen Vergütungsdauer eine Verlängerung der Vergütung gewährt, die sich nach der Anzahl der angefallenen Stunden mit Negativpreisen richtet. Speziell für Solaranlagen wird dabei für alle zwölf Monate des Jahres jeweils eine bestimmte Anzahl Volllaststunden genannt, die als Berechnungssgrundlage dienen. Da es meistens die bei hoher Sonneneinstrahlung auftretenden Solarspitzen sind, die den Preis unter die Null-Euro-Grenze absinken lassen, wird die Neuregelung umgangssprachlich auch als "Solarspitzengesetz" bezeichnet. Die Neufassung der §§ 51 und 51a im Erneuerbare-Energien-Gesetz gilt  für Neuanlagen. Die Betreiber von Bestandsanlagen haben aber gemäß § 100 Abs. 47 EEG die Möglichkeit, sie auch auf ihre Anlagen anwenden zu lassen.

Als Folge der Negativpreise ist der "Phelix Peak" (rot) zum ersten Mal seit über zwanzig Jahren niedriger geworden als der "Phelix Base" (blau). Und das sogar gleich zweimal drei Monate nacheinander (siehe Pfeile). Der "Phelix" ist ein 2002 gestarteter Preisindex für den deutschen Strom-Spotmarkt, der den stundengewichteten Durchschnittspreis pro Tag für die Stunden 1 - 24 (base) sowie für die Stunden 9 - 20 bis August 2024 erfasst. Da der "Phelix Peak" die Tageszeit mit besonders hohem Stromverbrauch und erhöhten Strompreisen widerspiegelt, ist er normalerweise deutlich höher als der "Phelix Base". Die durchschlagende Wirkung der Negativpreise auf den "Phelix Peak" erklärt sich daraus, dass die stark preissenkenden Solarspitzen nur in den Stunden 9 - 20 auftreten können.


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