Januar 2025

250112

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag beschloss unstrittige Änderungen des Energierechts

Der Bundestag beschloss am 31. Januar eine Reihe energierechtlicher Änderungen, über die in den vorangegangenen Aussschussberatungen zwischen Regierung und Opposition Einigkeit erzielt werden konnte und deren Verabschiedung deshalb nur noch Formsache war. Im einzelnen handelt es sich um folgende Gesetze:

1. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Drucksachen 20/14235, 20/14773 und 20/14795).

Mit diesen Änderungen soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert werden. Die Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise werden angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert. Eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen solle gewährleisten, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen.

2. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (Drucksachen 20/14246, 20/14774 und 20/14796)

Diese EEG-Änderung will zu einer flexiblen Fahrweise der Biogas-Anlagen anreizen, indem die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt wird, anstatt für einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem soll die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, wird bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren angewendet, in dem solche Anlagen bevorzugt einen Zuschlag erhalten, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind. Gleichzeitig soll die Südquote endgültig aufgehoben werden.

3. Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (Drucksachen 20/13585, 20/13962 und 20/14775)

4. Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (Drucksachen 20/13615 und 20/14776)

Die Geltungsdauer der Förderregelung für KWK-Anlagen wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Zur Begründung heißt es, dass die Förderung bisher von einer dauerhaften Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 abhängig gemacht werde. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer aber bei mehr als zwei Jahren. Daher sei eine Verlängerung notwendig, um den Projekten mehr Planungssicherheit zu geben.

5. Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Drucksachen 20/14234 und 20/14777) 

Dieses Gesetz soll den "Wildwuchs" von Windkraftanlagen außerhalb der dafür festgelegten Planungszonen verhindern, indem es die bisher rechtlich mögliche Genehmigung entsprechender Vorbescheide verhindert. Es geht dabei um ein Problem, das vor allem Nordrhein-Westfalen betrifft.

Drei der Gesetzentwürfe stammen von SPD und Grünen – zwei von der Union 

Bei den ersten drei Gesetzen handelte es sich um Vorlagen der Fraktionen von SPD und Grünen bzw. der noch amtierenden Bundesregierung. Die beiden beiden anderen stammten von der Unionsfraktion. Alle fünf Gesetzentwürfe wurden mit der Stimmenmehrheit von SPD, Grünen und CDU/CSU gemäß den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse verabschiedet.