März 2011

110311

ENERGIE-CHRONIK


Siemens zögert mit russischer Nuklear-Partnerschaft

Der französische Staatskonzern Areva muß Siemens für die Rückgabe der bisher an Areva NP gehaltenen Beteiligung 1,62 Milliarden Euro bezahlen. Wie Siemens am 15. März mitteilte, hat dies ein von beiden Unternehmen eingesetzter Gutachter festgelegt. Ein noch laufendes Schiedsgerichtsverfahren entscheide unter anderem über einen möglichen Auf- oder Abschlag von bis zu 40 Prozent auf die von Areva zu leistende Zahlung. Die Entscheidung des Schiedsgerichts werde für Frühjahr 2011 erwartet und möglicherweise eine wesentliche Wirkung auf das Ergebnis haben. Die Übertragung der Anteile solle spätestens Ende Januar 2012 erfolgen. Aus der Veräußerung erwarte Siemens im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs 2011 einen deutlich positiven Ergebnisbeitrag.

Der nun vom Gutachter festgesetzte Betrag liegt deutlich unter dem Buchwert von 2,1 Milliarden Euro, von dem zunächst als Abfindung die Rede war. Aus Sicht von Areva hat Siemens mit der Kontaktaufnahme zu Rosatom gegen das fortdauernde Konkurrenzausschlußgebot im Partnerschaftsvertrag verstoßen. Falls das Schiedsgericht diesem Argument folgt, verringert sich der Abfindungsbetrag auf 972 Millionen Euro.

Unklar bleibt vorläufig, ob Siemens die Anfang 2009 mit Rosatom vereinbarte neue Partnerschaft beim Bau von Kernkraftwerken tatsächlich eingehen wird. Laut "Wirtschaftswoche" (26.3.) soll der Konzern unter dem Eindruck der KKW-Katastrophe in Japan (110301) einen Ausstieg aus dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen in Betracht ziehen. "Wir diskutieren derzeit alle Optionen", zitierte das Blatt einen ranghohen Siemens-Manager. Möglicherweise beschränke sich Siemens auf die Rolle eines bevorzugten technischen Partners. Das Gemeinschaftsunternehmen mit Rosatom umfasse nach bisherigen Planungen Verträge für 33 Reaktoren. Weitere 16 Anlagen seien bis 2030 in Indien geplant.

Kartellstrafe von 396 Millionen Euro bestätigt

Der Europäische Gerichtshof erster Instanz bestätigte am 3. März die Kartellstrafe von 396.562.500 Euro, die von der EU-Kommission Anfang 2007 gegen die Siemens AG verhängt wurde, weil sie in Abstimmung mit 19 anderen führenden Netztechnik-Herstellern seit den achtziger Jahren überhöhte Preise für gasisolierte Schaltanlagen kassiert hatte (070108). ABB war an dem Kartell ebenfalls beteiligt, hatte sich aber durch Selbstanzeige Straffreiheit gesichert. Als die EU-Kommission wenig später ein weiteres Kartell bei Transformatoren aufdeckte (070208), übernahm Siemens die Rolle des Kronzeugen und ging ebenfalls straffrei aus (091011).

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