Juni 2010

100605

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel überprüft den Vertrag zwischen Siemens und Areva

Die EU-Kommission hat die Selbstanzeige des Siemens-Konzerns akzeptiert, der sich und die französische Areva bezichtigt, in dem vor neun Jahren geschlossenen Vertrag über die Zusammenlegung des beiderseitigen Kernenergie-Geschäfts (010215) gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Wie sie am 2. Juni mitteilte, wird sie nun prüfen, ob Siemens und und der Areva-Vorläufer Framatome damals das europäische Kartellrecht verletzt haben, als sie für den Fall einer Auflösung ihres Bündnissen ein noch für viele Jahre danach geltendes Konkurrenzverbot auf dem Gebiet der Kerntechnik vereinbarten. Konkret geht es um eine Verletzung von Artikel 11 Absatz 6 der Verordnung Nr. 1/2009 (Kartellverordnung) und Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 773/2004 (Durchführungsverordnung).

Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Framatome ANP (später Areva NP) war Ende 1999 angekündigt (991220) und ein halbes Jahr später vollzogen worden (000717). Sie erfolgte mit Zustimmung der EU-Kommission, die nach dem Rückzug von Siemens (090104) im Juli 2009 auch die Übernahme der alleinigen Kontrolle über Areva NP durch die Konzernholding Areva genehmigte. Aus der Mitteilung der Kommission geht nicht hervor, ob ihr Einzelheiten jener vertraglichen Abmachungen bekannt waren, die bis vor kurzem geheim gehalten wurden. Beispielsweise wurde erst nach dem Zerwürfnis zwischen den Partnern bekannt, daß Siemens dem französischen Partner eine Option auf den kompletten Erwerb der Areva NP eingeräumt hatte (070703). Ebenso war bis vor kurzem unbekannt, daß Siemens sich verpflichtet hat, bei einer Auflösung des gemeinsamen Kernenergie-Geschäfts acht Jahre lang nicht mit Areva in Konkurrenz zu treten (100504).

Die Ungültigkeitserklärung der eingegangenen Verpflichtung zum Konkurrenzausschluß ist für den Siemens-Konzern sehr wichtig, da er sonst das Bündnis mit Rosatom nicht eingehen kann, das bereits seit einem Jahr angepeilt wird (090202). Darüber hinaus muß er sich von Areva den Vorwurf gefallen lassen, bereits durch seine bisherigen Kontakte mit dem russischen Atomkonzern gegen das Konkurrenzverbot verstoßen zu haben. Im gegenwärtig laufenden Scheidungsverfahren vor der Schiedskommission der Internationalen Handelskammer in der Schweiz erheben die Franzosen diesen Vorwurf vor allem deshalb, um den Preis für die Siemens-Abfindung zu drücken, die einen Buchwert von 2,1 Milliarden Euro hat (100504).

Siemens kooperiert mit Gazprom bei der Verflüssigung von Erdgas

Am 17. Juni unterzeichneten der Siemens-Vorstandsvorsitzende Peter Löscher und Gazprom-Chef Alexey Miller in St. Petersburg eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Entwicklung von Technologien zur Erdgasverflüssigung (Liquefied Natural Gas, kurz LNG). Außer dem Bau einer LNG-Demonstrationsanlage soll in einer Studie die Möglichkeit untersucht werden, gemeinsam Komponenten für russische LNG-Anlagen zu fertigen. Ferner wollen die beiden Unternehmen "gemeinsam den Arbeitsrahmen für die Entwicklung des Shtokman-Gasfelds abstecken". Eigentlich wollte Gazprom schon ab 2013 Gas aus dem Shtokman-Feld jeweils zur Hälfte in die neue Ostseepipeline einspeisen und als Flüssigggas auf auf dem US-Markt verkaufen. Wegen der gesunkenen Ergaspreise wurde der Förderbeginn jedoch auf 2016 verschoben. Siemens soll anscheinend beim Bau der Gasverflüssigungsanlage helfen, die Voraussetzung für den LNG-Transport ist.

Links (intern)