Der rechtliche Rahmen der
Stromversorgung
Die rechtliche Basis der Stromwirtschaft bis zum Erlass
des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935
Der 1998 beschrittene deutsche Sonderweg zur Liberalisierung des Strommarktes
erwies sich bald als Sackgasse
Das seit Juli 2005 geltende Energierecht räumt der neuen "Bundesnetzagentur"
weitgehende Befugnisse ein
Vier Verordnungen regeln die Grundversorgung und den Netzanschluß bei Strom
und Gas