Lastverteilung eines Verbundunternehmens
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Elektrizitätslastverteilung im Notstandsfall
Normalerweise gibt es keine zentrale Instanz zur Lenkung der Stromversorgung,
sondern jedes Verbundunternehmen sorgt mit einer eigenen "Lastverteilung"
für den Ausgleich von Nachfrage und Nachgebot (siehe "Das Netz der Stromversorgung").
Anders im Verteidigungs- oder Spannungsfall: Dann können ein "Bundeslastverteiler"
und ihm nachgeordnete Stellen die Stromversorgung dirigieren. Die Einzelheiten
regelt die Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung (EltLastV)
von 1976 auf der Grundlage des 1965 erlassenen Wirtschaftssicherstellungsgesetzes.
Diese Notstands-Verordnung darf aber nur dann Anwendung finden, wenn der Bundestag
nach Artikel 80a des Grundgesetzes mit Zweidrittelmehrheit den Eintritt des
"Spannungsfalles" festgestellt hat.