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Lastverteilung eines Verbundunternehmens

Elektrizitätslastverteilung im Notstandsfall

Normalerweise gibt es keine zentrale Instanz zur Lenkung der Stromversorgung, sondern jedes Verbundunternehmen sorgt mit einer eigenen "Lastverteilung" für den Ausgleich von Nachfrage und Nachgebot (siehe "Das Netz der Stromversorgung"). Anders im Verteidigungs- oder Spannungsfall: Dann können ein "Bundeslastverteiler" und ihm nachgeordnete Stellen die Stromversorgung dirigieren. Die Einzelheiten regelt die Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung (EltLastV) von 1976 auf der Grundlage des 1965 erlassenen Wirtschaftssicherstellungsgesetzes. Diese Notstands-Verordnung darf aber nur dann Anwendung finden, wenn der Bundestag nach Artikel 80a des Grundgesetzes mit Zweidrittelmehrheit den Eintritt des "Spannungsfalles" festgestellt hat.