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Stromsteuer: Mehrbelastung bis zu 2,37 Cent/kWh

Im Zuge der sogenannten ökologischen Steuerreform beschloss der Bundestag im März 1999 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition auch die Einführung einer Stromsteuer von zunächst 2 Pfennig je Kilowattstunde. Das neun Monate später verabschiedete "Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform" erhöht die Stromsteuer von 2000 bis 2003 jeweils zu Jahresbeginn um 0,26 Cent/kWh. Einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer verteuert diese steuerliche Belastung den Strom bis zum Jahr 2003 um 2,37 Cent pro Kilowattstunde.

Ein stark ermäßigter Steuersatz von nur 20 Prozent der Regelsätze galt zunächst für das Produzierende Gewerbe sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, bei denen die jährliche Stromsteuer 1000 DM übersteigt. Ferner wurde Strom für den Fahrbetrieb von Bahnen und O-Bussen sowie für den Betrieb von Nachtspeicherheizungen, die vor dem 1. April 1999 installiert worden sind, begünstigt. Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist ganz von der Steuer befreit, wenn er vom Erzeuger oder Letztverbraucher aus einem ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird. Eine am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Neuregelung nahm die steuerliche Vergünstigung für das Produzierende Gewerbe auf 60 Prozent der Regelsätze zurück. Die Begünstigung von Nachtspeicherheizungen verringerte sich von 50 Prozent (10,20 Euro/MWh) auf 60 Prozent (12,30 Euro/MWh) und entfällt ab 1. Januar 2007 gänzlich.

Über die parallele Erhöhung der Mineralölsteuer belastet die ökologische Steuerreform auch die Erzeugung von Strom mittels Gas und Heizöl. Jedoch wird den Betreibern von Heizkraftwerken generell und von Gasturbinen- und Motorkraftwerken, wenn diese zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einem Brennstoffausnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent eingesetzt werden, die Steuererhöhung auf Antrag zurückerstattet. Bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die wahlweise monatlich oder jährlich einen Nutzungsgrad von 70 Prozent erreichen, wird sogar die gesamte Mineralölsteuer rückvergütet. Eine weitere Steuerbefreiung gibt es für Gas- und Dampfturbinenkraftwerke, die bis 11. März 2006 in Betrieb gehen und einen elektrischen Wirkungsgrad von 57,5 Prozent erreichen.

Ausführlichere Informationen bieten die folgenden Link-Listen der ENERGIE-CHRONIK: