Juni 2021 |
210602 |
ENERGIE-CHRONIK |
In einer Marathon-Sitzung, die mehr als 17 Stunden dauerte, verabschiedete der Bundestag am 24. Juni unter anderem das revidierte Klimaschutzgesetz, das auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert werden musste (210401). Vor allem wird nun in § 3 das bisherige nationale Klimaziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken, auf "mindestens 65 Prozent" erhöht. Zusätzlich werden weiterreichende Zielmarken bis zum Jahr 2050 eingefügt: Bis 2040 soll die Minderung mindestens 88 Prozent betragen, bis 2045 die "Netto-Treibhausgasqualität" erreicht werden und ab 2050 sogar ein Rückgang gegenüber dem Stand vor fünfzig Jahren stattfinden (210503).
Im Rahmen derselben Debatte entschied der Bundestag außerdem über eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen mit Klimabezug sowie insgesamt 22 Anträge der Oppositionsfraktionen FDP (10), AfD (6), Linke (4) und Grüne (2), die mit den Stimmen der Regierungsmehrheit durchweg abgelehnt wurden. Innerhalb der auf 60 Minuten befristeten Debatte traten 18 Abgeordnete ans Rednerpult (5 CDU/CSU), 4 SPD, jeweils 2 für AfD, Linke, Grüne und FDP, 1 Fraktionsloser). Schon wegen der durchschnittlich drei Minuten, die auf jeden nur entfielen, sowie der Vielzahl der gleichzeitig behandelten Themen und Anträge (insgesamt 31) konnte dabei allerdings nicht viel Erhellendes herauskommen. Das unterste Niveau belegte aber wieder mal mit großem Abstand die rechtsextremistische AfD, deren Abgeordneter Karsten Hilse eine Gefährdung des Weltklimas durch CO2-Emissionen als absolut unmöglich verneinte, um dann ohne sachlichen Zusammenhang eine "unwürdige Hetzkampagne gegen Ungarn" zu beklagen. Sein Fraktionskollege Andreas Bleck polemisierte gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien und hielt die Kernenergie für unersetzlich.
Alle beschlossenen Gesetzesänderungen passierten bereits am folgenden Tag ohne Einspruch den Bundesrat und können damit in Kraft treten. Im wesentlichen handelt es sich dabei um das 15 Artikel umfassende "Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht", das insbesondere mit Artikel 1 umfangreiche Änderungen im EnWG vornimmt sowie Korrekturen an 13 anderen Gesetzen und Verordnungen enthält (210204, 210206, 210605, 210609, 210611). Ein weiteres Gesetz zur Umsetzung von EU-Vorschriften ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz zugunsten des Repowerings von Windkraftanlagen (210606) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundeswasserstraßengesetz . Hinzu kommen noch zwei neue Verordnungen zur Umsetzung des EEG 2021 (210610, 210612) und über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel.