Juni 2021

210612

ENERGIE-CHRONIK


Kleine Biogasanlagen bekommen zehnjährige Anschlussförderung, sofern sie Gülle verwenden

Mit der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (210610) wird bestehenden Biogasanlagen, deren ursprünglicher Vergütungszeitraum bis zum 31. Dezember 2024 endet, eine einmalige Verlängerung des Vergütungsanspruchs um weitere zehn Jahre gewährt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie spätestens ab dem Wechsel in die Anschlussförderung Gülle zur Verstromung einsetzen. Zugleich wird der Vergütungsanspruch auf einen Betrag von 15,5 Cent/kWh bis zu einer Bemessungsleistung von 75 kW und von 7,5 Cent/kWh bis zu 150 kW begrenzt, um eine Überförderung zu vermeiden. Außerdem dürfen die Anlagen bis zum 31. März 2021 maximal über eine installierte Leistung von 150 kW verfügen. Damit soll verhindert werden, dass sie sich erst mit dem Eintritt in die Anschlussförderung entsprechend verkleinern. Auch eine Leistungserhöhung nach dem Übergang in die Anschlussförderung ist nicht zulässig. Ferner dürfen die Anlagen bisher nicht an einer Ausschreibung für Bestandsanlagen nach § 39g EEG 2021 teilgenommen haben.

Rechtsgrundlage sind die neuen Paragraphen 12a bis 12g der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV. Da der ursprüngliche Vergütungszeitraum einmalig um zehn Jahre verlängert wird, gelten die Anlagen nicht als neu in Betrieb genommen. Daher müssen sie nicht die Anforderungen des EEG 2021 zu technischen Anforderungen, zur Flexibilisierung oder zur Begrenzung der vergütungsfähigen Volllaststunden erfüllen. Sie erhalten auch weiterhin die volle Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde.

Biogas aus Gülle und Mist wird noch zu wenig genutzt

Aktuell werden nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) nur rund 30 Prozent der in Deutschland anfallenden Wirtschaftsdünger Gülle und Mist sowie rund 35 Prozent des bereits getrennt erfassten Bioabfalls in Biogasanlagen zu Biogas vergoren. Obwohl diese Art der Bioenergie einen doppelten Vorteil hat: Die Treibhausgasemissionen der Güllelagerung bzw. Bioabfallbehandlung werden so reduziert und es besteht keine Nutzungskonkurrenz um die Rohstoffe, da sie im Anschluss weiterhin als Dünger dienen: Bei Gülle und Mist können die Gärreste weiterhin als Dünger eingesetzt, die vergorenen Bioabfälle kompostiert werden. Im Gegensatz zur Biogasproduktion aus Mais besteht auch keine Flächenkonkurrenz zum Anbau von Lebensmitteln und es entsteht kein zusätzlicher Einsatz von Pestiziden und Treibstoffen für die Feldarbeit.

Trotzdem stagniert der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen aktuell und es wird in ganz Deutschland nur etwa eine Bioabfallvergärungsanlage pro Jahr zugebaut. In einem vom UBA beauftragten Forschungsprojekt wird davon ausgegangen, dass bei der Güllenutzung für Biogas eine Verdopplung auf ca. 60 Prozent der anfallenden Gülle möglich ist. Bei der Vergärung von Bioabfall wird eine Steigerung auf mehr als das Doppelte als realistisch angesehen, wenn auch die getrennte Erfassung von Bioabfall gesteigert wird.

 

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