August 2025

250806

ENERGIE-CHRONIK


Kein einziges Gebot bei der dritten Offshore-Auktion für zentral voruntersuchte Flächen

Bei der dritten Offhore-Auktion für zentral voruntersuchte Flächen, die zum 1. August stattfand, ist kein einziges Gebot eingegangen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, werden deshalb die beiden angebotenen Flächen N-10.1 und N-10.2 gemäß § 14 Abs. 2 Satz 4 des Wind-See-Gesetzes zum Gebotstermin 1. August 2026 erneut ausgeschrieben, wobei dann jedoch die Vorgaben der Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen zur Anwendung kommen.

„Das laute Schweigen des Marktes ist ein klares Zeichen gegen das aktuelle Ausschreibungsdesign", erklärte dazu die Geschäftsführerin der "Stiftung Offshore Windenergie", Karina Würtz. "Ein ‚Weiter so‘ ist damit vom Tisch. Jetzt ist die Politik gefordert. Durch eine grundlegende Reform des Ausschreibungsdesigns inklusive der Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfDs) für zumindest Teile der Flächen können die Finanzierungskosten des Offshore-Ausbaus drastisch gesenkt werden. Die bestehende Zweiteilung des deutschen Ausschreibungsdesigns erlaubt dabei prinzipiell unterschiedliche Erlösstrukturen.“

Branchen-Lobby verlangt zügige Reform des Ausschreibungsmodells

Bereits die jüngste Ausschreibung für nicht zentral voruntersuchte Flächen, die zum 1. Juni 2025 für die Fläche N-9.4 stattfand (250809), habe die strukturellen Schwächen des aktuellen Designs deutlich gemacht, indem sich lediglich zwei Bieter beteiligten und der Zuschlagswert mit 180.000 Euro pro Megawatt mehr als 80 Prozent unter dem Niveau von 2023 lag.

Eine von der Stiftung in Auftrag gegebene Studie zu den Effekten der ungedeckelten Gebotskomponente im aktuellen Ausschreibungsdesign habe diese Entwicklung bereits im Frühjahr prognostiziert und mit belastbaren Zahlen untermauert: Die Kombination aus ungedeckelter Gebotskomponente, einer starken Inflationsdynamik durch gestörte Lieferketten und erheblich gestiegenen Kapitalkosten führten hierbei zu fehlender wirtschaftlicher Planungssicherheit und somit zu massiven Investitionsrisiken für die Projektentwickler. Deutschland drohe in dieser Situation, seine Offshore-Ausbauziele aus dem Blick zu verlieren.

Die Lobbyvereinigung der Offshore-Branche fordere deshalb eine zügige Reform des Ausschreibungsmodells, um Investitionssicherheit zu gewährleisten, den Wettbewerb zu erhalten und die Offshore-Ausbauziele verlässlich zu erreichen. Konkret gehörten dazu die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfDs) zur finanziellen Absicherung und Senkung der Stromgestehungskosten, die Begrenzung des Ausschreibungsvolumens pro Bieter zur Sicherung eines vielfältigen Marktumfelds sowie präzise, realistische Präqualifikationen zur Stärkung nachhaltiger Projektentwicklung.

Bei beiden Flächen lässt die Rentabilität zu wünschen übrig

Das mangelnde Interesse an den beiden angebotenen Flächen N-10.1 und N-10.2 dürfte allerdings auch mit deren relativ geringen Windhöffigkeit zu tun haben. Laut der 5. Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, die das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) am 28. Januar erließ, eignen sich die Flächen zwar zur Errichtung einer installierten Windkraft-Leistung von 2500 Megawatt (wovon 500 MW auf die kleinere Fläche N-10.2 entfallen). Nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme (IWES) würden sie jedoch weniger als 3000 Volllastunden im Jahr ermöglichen, während auf vielen anderen Flächen bis zu 4500 Volllaststunden erreicht werden. Das ist ein unterdurchschnittlicher Wert, der natürlich die Rentabilität stark beeinflusst.

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