Juni 2024

240606

ENERGIE-CHRONIK


Total und EnBW zahlen für zwei Offshore-Bauplätze drei Milliarden Euro

Die Bundesnetzagentur gab am 21. Juni die Zuschläge in der zweiten Ausschreibung für Offshore-Windparks auf "nicht zentral voruntersuchten Flächen" bekannt, die zum 1. Juni stattfand. Für beide ausgeschriebene Flächen wurde wie bei der ersten Ausschreibung (230611) ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt, da wiederum alle Bieter auf Förderung verzichtet hatten. Sie mussten sich deshalb in zahlreichen weiteren Auktionsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen die Zuschläge durch eine möglichst hohe Zuzahlung sichern, was den beiden Konzernen TotalEnergies und EnBW mit einem Gesamtaufwand von 3,0225 Milliarden Euro gelang.

Die beiden Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von 1.500 MW und 1.000 MW liegen in der Nordsee etwa 120 Kilometer nordwestlich von Helgoland. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Den Zuschlag für die größere Fläche N-11.2, für die neun Gebote eingereicht wurden, erhielt die dem Mineralölkonzern TotalEnergies gehörende "Offshore Wind One GmbH" für 1,305 Millionen Euro pro Megawatt, was insgesamt 1,9575 Milliarden Euro ergibt. Die andere Fläche N-12.3, auf die es sieben Bieter abgesehen hatten, sicherte sich die "EnBW Offshore Projektgesellschaft 1 GmbH" zu einem Gebotswert von 1,065 Millionen Euro pro Kilowattstunde bzw. 1,065 Milliarden Euro insgesamt.

Zuzahlungen entsprechen einem Preis von 1,2 Millionen Euro pro Megawatt

Mit dem Zuschlag erhalten die beiden erfolgreichen Bieter den Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der jeweiligen Fläche sowie den Anspruch auf eine entsprechend dimensionierte Netzanbindung. Die Erlöse aus den Offshore-Ausschreibungen fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleinen Anteil in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2031.

Bei der vorangegangenen Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Juni 2023 hatten vier Flächen für Windparks mit einer Nennleistung von 7000 Megawatt sogar 12,6 Milliarden Euro erbracht, was 1,8 Millionen Euro für ein Megawatt entspricht, während es jetzt "nur" 1,2 Millionen sind. Die insgesamt vier Windpark-Flächen in der Nordsee (3) und Ostsee (1) sicherten sich dabei jeweils zur Hälfte die Mineralölkonzerne BP und TotalEnergies über Tochtergesellschaften (230703).

RWE erhielt Genehmigung für "Nordseecluster A"

Der RWE-Konzern teilte am 25. Juni mit, dass er vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellungsbeschlüsse für das Nordseecluster A (bestehend aus NC 1 und NC 2) erhalten hat. Damit könne er nun die erste Ausbaustufe des Projekts Nordseecluster umsetzen, das rund 50 Kilometer nördlich der Insel Juist entstehen soll und für das er Ende Mai die Investitionsentscheidung getroffen hat. Das Nordseecluster A verfügt über eine Gesamtleistung von 660 Megawatt (MW). Die Fertigung einiger Komponenten ist bereits angelaufen. Die Errichtung auf See soll im kommenden Jahr beginnen, und Anfang 2027 werden die insgesamt 44 Windkraftanlagen vollständig am Netz sein. Weitere 900 MW Kapazität wird das Nordseecluster B beisteuern, das mit 60 Turbinen Anfang 2029 den kommerziellen Betrieb aufnimmt.

Vattenfall machte Eintrittsrechte für Fläche N-7.2 geltend

Verzichten musste der RWE-Konzern dagegen auf die Fläche N-7.2, für die er bei der zweiten Ausschreibung nach dem sogenannten zentralen Modell im September 2022 für ein Null-Cent-Gebot den Zuschlag bekommen hatte (220914). Bei diesem Modell wurden bereits voruntersuchte Flächen an Bieter vergeben, wenn sie die Kosten der Voruntersuchung übernahmen. Allerdings mussten sie den erhaltenen Zuschlag den früheren Projektentwicklern überlassen, wenn diese ihre Eintrittsrechte geltend machten. In diesem Fall geschah dies durch die Vattenfall Atlantis 1 und Global Tech 2 Offshore Wind GmbH. Die Fläche N-7.2 grenzt im Süden an den im Bau befindlichen Windpark "He Dreight" der EnBW (240509) und wird von dem geplanten HGÜ-Kabel "NeuConnect" (240508) durchquert.

 

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