Dezember 2020

201204

ENERGIE-CHRONIK


 


Die Stilllegungsprämien von insgesamt 317 Millionen Euro entfielen zu fast 99 Prozent auf diese sieben Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung. Die Klimaschutz-Organisation Ember (früher Sandbag) stellte bei ihren Recherchen fest, dass sie in den vergangenen Jahren durchweg oder größtenteils defizitär waren und deshalb von ihren Eigentümern ohnehin stillgelegt worden wären (siehe hierzu die detailliertere Monatsgrafik mit Tabelle).

317 Millionen Euro Stilllegungsprämie für defizitäre Steinkohlekraftwerke

Die Bundesnetzagentur gab am 1. Dezember die Ergebnisse der ersten Ausschreibung zur Stilllegung von Kohlekraftwerken bekannt, die zum Gebotstermin 1. September stattfand (200805). Demnach erhielten insgesamt elf Gebote mit einem Gesamtumfang von 4788 Megawatt den Zuschlag (siehe Tabelle). Die Gesamtsumme der Stilllegungsprämien betrug 317 Millionen Euro. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert pro Megawatt lag bei 66.259 Euro . "Der hohe Wettbewerb hat die Zuschläge damit deutlich unter den Höchstpreis von 165.000 Euro pro MW gedrückt", stellte dazu die Behörde fest. Unter einem etwas anderen Blickwinkel untersuchte die Klimaschutzorganisation Ember (früher Sandbag) das Auktionsergebnis und fand heraus, dass die 317 Millionen Euro durchweg auf Kraftwerkskapazitäten entfielen, die ohnehin defizitär waren und deshalb über kurz oder lang auch ohne Stilllegungsprämien vom Netz gegangen wären (siehe Grafiken).

Vattenfall musste große Abstriche vornehmen, um auch für Moorburg den Zuschlag zu erhalten

Überraschenderweise gelang es Vattenfall, für die beiden Blöcke seines Steinkohlekraftwerks Moorburg ebenfalls einen Zuschlag zu erhalten, obwohl diese erst 2015 in Betrieb gingen und pro Megawatt Leistung weniger CO2-Emissionen verursachen als ältere Anlagen. Dafür ist aber auch die Prämie, die Vattenfall für die Stilllegung dieser insgesamt 1600 MW erhält, sicher mehrfach geringer als die 216 Millionen Euro, die RWE nach eigenen Angaben für die 1558 MW der beiden Kraftwerke Ibbenbüren und Westfalen bekommt. Dies ergibt sich schon daraus, dass der durchschnittliche Zuschlagswert für die beiden RWE-Anlagen 138.639 Euro/MWh beträgt. Für die übrigen neun Gebote bleibt somit nur eine vergleichsweise geringe Prämie von durchschnittlich 31.272 Euro/MWh übrig. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die drei Kraftwerke von Uniper, Steag und Stadtwerke Bremen um 27 bis 36 Jahre älter sind als die modernen Blöcke in Moorburg. Ihre Prämie dürfte deshalb wegen des höheren CO2-Bonusses deutlich über diesem Durchschnittswert liegen, und das Ergebnis von Vattenfall ebenso deutlich darunter. Möglicherweise hat sich Vattenfall sogar mit den 6.047 Euro/MW begnügt, die in der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur als unterster Gebotswert genannt werden.

Dass eine Gebotsmenge von insgesamt 4.788 MW den Zuschlag erhielt, obwohl nur 4.000 MW ausgeschrieben waren, erklärt sich daraus, dass der letzte Zuschlag auf ein Gebot entfiel, dass diese Begrenzung weit überstieg. Auch sonst war die ausgeschriebene Menge nach Mitteilung der Bundesnetzagentur "deutlich überzeichnet". Nähere Angaben machte sie jedoch nicht, da dies gesetzlich nicht vorgesehen sei.

"Ein marktgetriebener Kohleausstieg ist bereits im Gange"

Die Klimaschutzorganisation Ember sieht durch das Auktionsergebnis ihre Erkenntnis bestätigt, dass die Stromerzeugung aus Steinkohle nicht mehr wirtschaftlich tragfähig ist. Wenn es sogar für neue Kraftwerke wie Moorburg (Vattenfall) oder Westfalen (RWE) vorteilhafter sei, jetzt eine Entschädigung zu akzeptieren, anstatt den Betrieb fortzusetzen, zeige dies die erheblichen finanziellen Risiken auf, die trotz des Ausstiegs aus der Kernenergie mit Investitionen in diese Anlagen verbunden sind. Insgesamt sei ein marktgetriebener Kohleausstieg bereits im Gange. Der erst für das Jahr 2038 geplante Ausstieg aus der Kohleverstromung sei deshalb wenig ehrgeizig. Deutschland müsse dringend seine Strategie überdenken, um zu vermeiden, dass Millionen von Euro zur Finanzierung verlustbringender Anlagen verschwendet werden und deren Schließung verzögert wird. Andere Staaten sollten zur Kenntnis nehmen, dass dies kein Modell ist, das sie nachahmen sollten.

 


Ergebnisse der ersten Kohle-KW-Auktion (nach Gebotsmengen)

Bieter Anlage Gebotsmenge in MW Betriebsbeginn
Vattenfall HKW Moorburg GmbH Heizkraftwerk Moorburg Block A 800 2015
Heizkraftwerk Moorburg Block B 800 2015
RWE Generation SE Kraftwerk Ibbenbüren 794 1985
Kraftwerk Westfalen 763,7 2014
Uniper Kraftwerke GmbH Kraftwerk Heyden 875 1987
STEAG GmbH Kraftwerk Walsum 9 370 1988
swb Erzeugung AG & Co. KG Kraftwerk Hafen Block 6 303 1979
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Kohleblock HKW

50,945

1989
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG HKW Werk Jülich 22,86  
Südzucker AG Kraftwerk Zuckerfabrik Warburg 4,6  
Kraftwerk Zuckerfabrik Brottewitz 3,571  

 

Bei der zweiten Ausschreibung greift erstmals der "Netzfaktor" für Kraftwerke der Südzone

Am 7. Dezember gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass die zweite Ausschreibung zum 4. Januar 2021 stattfindet. Das Gesamtvolumen beträgt dann gemäß § 6 Abs. 3 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) nur noch 1.500 MW. Der zulässige Höchstpreis sinkt gemäß § 19 Abs. 1 KVBG um 10.000 Euro auf 155.000 Euro pro Megawatt Nettoleistung. Im Unterschied zur ersten Ausschreibung können sich prinzipiell auch Kohlekraftwerke südlich des Mains beteiligen. Da die Kraftwerke der Südregion in der Regel als systemrelevant anzusehen sind, wird ihnen aber gemäß § 18 Abs. 5 KVBG ein Malus abverlangt, der die bezuschlagte Gebotshöhe empfindlich schmälert.

Dieser "Netzfaktor" wird aus den jährlichen Kosten für die Betriebsbereitschaft der Reservekraftwerke abgeleitet, indem diese durch die Nettonennleistung der Netzreserve dividiert und das Ergebnis mit einer gesetzlich festgelegten Zahl multipliziert wird. Für die Ausschreibung des Jahres 2021 sind dabei die Ergebnisse des Jahres 2019 maßgebend: Aus den Reservekraftwerkskosten von 179.552.545 Euro und der Netzreserveleistung von 6.795,6 MW als Divisor ergibt sich so mit dem Multiplikationsfaktor 4,5, der gemäß § 18 Abs. 5 KVBG für 2021anzuwenden ist, die Summe von 118.898,47 Euro pro Megawatt. Bei einem zulässigen Höchstpreis von 150.000 Euro pro MW könnte ein Bieter aus der Südzone also bestenfalls eine Prämie von 36.101 Euro/MW erlangen. In den folgenden Jahren sinkt dann zwar der Multiplikationsfaktor jedes Jahr um 0,5 bis auf 2,0 im Jahr 2026. Zugleich sinkt allerdings auch der zulässige Höchstpreis bis auf 89.000 Euro/MW, weshalb die Situation dadurch nicht günstiger würde.

 

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