September 2020 |
200911 |
ENERGIE-CHRONIK |
Mit der vorangegangenen ersten Zielvorgabe aus dem Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die seinerzeit 15 EU-Mitgliedsländer, ihre Treibhausgas-Emissionen von 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber 1990 zu senken. Diese Vorgabe wurde mit 11,7 Prozent sogar deutlich übertroffen. Quelle: Eurostat
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Die Europäische Kommission hat am 17. September vorgeschlagen, bis 2030 eine Senkung der EU-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 anzustreben und in dem geplanten Europäischen Klimagesetz als Zwischenziel auf auf dem Weg zur angestrebten "Klimaneutralität" bis 2050 zu verankern (200303) . Die bisherige Zielvorgabe liegt bei 40 Prozent und wurde vor sechs Jahren auf Vorschlag der Kommission von den Regierungschefs der EU-Staaten beschlossen (141019). Davor galten die aus dem Kyoto-Abkommen resultierenden Minderungsverpflichtungen von acht Prozent bis 2012 (971215) bzw. zwanzig Prozent bis 2020 (121211).
Parlament und Rat werden ersucht, dieses 55-Prozent-Ziel als neuen national festgelegten Beitrag der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu bestätigen und es dem Sekretariat der UN-Klimarahmenkonvention bis Jahresende mitzuteilen. Um es auch tatsächlich erreichen zu können, sollen die bisherigen Rechtsvorschriften überprüft und die Ergebnisse konsultiert werden. Anschließend will die Kommission bis Juni 2021 entsprechende Änderungsvorschläge vorlegen. Dazu gehören vor allem das EU-Emissionshandelssystem (180604), die Lastenteilungsverordnung (181004), die Verordnung über Landnutzungs-Verordnung LULUCF (180105), die Energieeffizienzrichtlinie (181112), die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (181112) und die Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (190505). Weitere mögliche Änderungen betreffen die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Ökodesign-Richtlinie, die Rechtsvorschriften zur Unterstützung des Aufbaues der erforderlichen Infrastruktur wie TEN-E und TEN-V sowie die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und die Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz.
"Die derzeitigen Maßnahmen würden nicht ausreichen, um bis 2050 einen ausgewogenen Übergang zur Klimaneutralität zu erreichen, da die jährlichen Verringerungen nach 2030 beschleunigt werden müssten", stellte die Kommission erläuternd fest. "Die bestehenden Strategien bieten auch nicht die für Investoren erforderliche Vorhersehbarkeit in Bezug auf unsere mittel- und langfristigen Ziele und bergen das Risiko von verlorenen Vermögenswerten und einer unnötigen Abhängigkeit von Verfahren, die auf fossiler Energie beruhen." In den vergangenen drei Jahrzehnten sei es der EU bereits gelungen, die Emissionen vom wirtschaftlichen Wachstum zu entkoppeln. Für die Erholung nach der Corona-Pandemie sei ein massiver Investitionsschub erforderlich. Dieser werde "im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimaschutzzielen einen kurzfristigen wirtschaftlichen Impuls geben, der ein langfristiges nachhaltiges Wachstum fördert".
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hält das von der Kommission vorgeschlagene 55-Prozent-Ziel für nicht ausreichend. In seiner Sitzung am 11. September forderte er eine Verringerung der Emissionen bis 2030 um 60 Prozent. Ferner verlangten die Abgeordneten, dass das Ziel der "Klimaneutralität" bis 2050 nicht nur von der EU in ihrer Gesamheit, sondern von allen Mitgliedsstaaten erreicht wird. Außerdem sollen die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele durch ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium überwacht und in einem Bericht dokumentiert werden, den die Kommission alle zwei Jahre herausgibt. Das Parlament wird in der Plenarsitzung vom 5. bis 8. Oktober in erster Lesung über den Vorschlag der Kommission abstimmen.