März 2020 |
200303 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission hat am 4. März den Entwurf eines Europäischen Klimagesetzes vorgelegt, mit dem das Ziel einer "Klimaneutralität bis 2050" in allen Mitgliedsstaaten rechtswirksam umgesetzt werden soll. Der Begriff ist so zu verstehen, dass die europäischen Staaten ab 2050 die Atmosphäre nicht mehr zusätzlich mit klimaschädlichen Treibhausgasen belasten, indem sie weiterhin stattfindende Emissionen durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstung oder CO2-Abspeicherung kompensieren. Das Europäische Parlament hat dieses Ziel bereits am 14. März 2019 in einer Entschließung zum Klimawandel unterstützt. Im Dezember 2019 folgten die Staats- und Regierungschefs der EU mit Ausnahme Polens (191205). Das Klimagesetz wird in Form einer EU-Verordnung erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende Recht ist und somit auch Polen bindet (siehe PDF).
Das Europäische Klimagesetz bildet das Herzstück des sogenannten "Europäischen Grünen Deals", den die Kommission Ende vorigen Jahres angekündigt hat (191204). Im Rahmen eines zweistufigen Ansatzes wird die Kommission zunächst Vorschläge zur Anhebung der Zielvorgabe der EU für die Treibhausgasreduktion bis 2030 bewerten und unterbreiten, um die Vereinbarkeit mit dem Ziel für 2050 sicherzustellen.
Seit Oktober 2014 gilt als verbindliches EU-Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken (141019). Nun wird die Kommission bis September 2020 einen Plan vorlegen, mit dem die Zielvorgabe für 2030 "in verantwortungsvoller Weise auf mindestens 50 Prozent und angestrebte 55 Prozent gegenüber 1990 angehoben" werden kann, und eine entsprechende Änderung des Klimagesetzes vorschlagen.
Damit die ehrgeizigere Zielvorgabe für 2030 erreicht werden kann, wird die Kommission bis Juni 2021 vorschlagen, die folgenden Rechtsvorschriften zu überprüfen:
Verschiedene weitere Initiativen, die im Rahmen des "europäischen Grünen Deals" derzeit in Vorbereitung sind, sollen ebenfalls zur Verwirklichung der Ziele des Klimagesetzes beitragen, darunter ein Vorschlag für ein "CO2-Grenzausgleichssystem" für ausgewählte Sektoren, eine neue EU-Anpassungsstrategie und der Europäische Klimapakt.
Zugleich startete die Kommission am 4. März eine öffentliche Konsultation zum "Europäischen Klimapakt". Dabei handelt es sich um eine neue, breit angelegte Initiative zur Unterstützung des "europäischen Grünen Deals", die allen Bürgern und Interessenträgern die Gelegenheit zur Mitsprache bieten soll. Die öffentliche Konsultation läuft zwölf Wochen. Die Ergebnisse sollen in die Ausgestaltung des "Europäischen Klimapakts" einfließen, der im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im November 2020 in Glasgow (COP 26) ins Leben gerufen wird.