August 2011

110803

ENERGIE-CHRONIK


Steuerliche Absetzbarkeit der Wärmedämmung von Altbauten gescheitert

Die Bundesregierung hat ihre Pläne zur "energetischen Gebäudesanierung" erneut revidiert. Nachdem sie bereits in ihrem Energiekonzept davon absehen mußte, bis 2050 für alle Gebäude den "Standard Nullemission" einzuführen und dies mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen (100902), verzichtet sie nun auch auf steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für nachträgliche Wärmedämmung und andere Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs von Wohngebäuden, wie sie der Bundestag am 30. Juni beschlossen hat (110605). Das Gesetz war als Bestandteil des "Energiewende"-Pakets vom Bundestag beschlossen, am 8. Juli aber vom Bundesrat gestoppt worden, weil es mit 900 Millionen Euro den Großteil der dadurch entstehenden Steuerausfälle in Höhe von 1,5 Milliarden Euro den Ländern aufgebürdet hätte (110704).

Um ein Scheitern des Gesetzes zu verhindern, hätten Bundestag oder Bundesregierung den Vermittlungsausschuß anrufen können. Am 12. August berichtete indessen die "Frankfurter Allgemeine", daß die Bundesregierung erst gar nicht den Versuch unternehmen werde, die Länder umzustimmen. Ersatzweise wolle Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) die auf den Bund entfallenden Gelder über die KfW-Bank den laufenden Programmen zur Gebäudesanierung zukommen lassen.

Das Gesetz war nicht nur wegen der einseitigen Belastung der Länder bis in die Reihen der Unionsparteien umstritten. Es hätte auch zu Mitnahmeeffekten bei ohnehin anstehenden Sanierungen geführt, das Preisniveau in diesem Sektor nach oben getrieben und die Hausbesitzer gegenüber Mietern und anderen Steuerzahlern begünstigt. Die "energetische Gebäudesanierung" birgt außerdem gesundheitliche Risiken durch Schimmelbildung und bewirkt bei Altbauten fast zwangsläufig eine Verschandelung der Fassaden.

Branchen-Lobby hat sich unter dem Dach der "Deutschen Energie-Agentur" eingerichtet

Zum Sprecher der Lobby, der dadurch ein staatlich subventioniertes Konjunkturprogramm verloren geht, machte sich die "Deutsche Energie-Agentur" (dena), die neuerdings auch gemeinsam mit Unternehmen und Verbänden der betroffenen Branchen als "Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) auftritt. "Nun muß die Regierung den Vermittlungsausschuß anrufen, damit die Steuerförderung doch noch kommt", forderte dena-Geschäftsführer Stephan Kohler am 1. August. Die Länder hätten bei ihrer Ablehnung die positiven Effekte des Gesetzes vollkommen außer Acht gelassen: Jeder Euro, den der Staat für die Förderung energetischer Sanierungen aufwende, löse etwa das Sechsfache an Investitionen aus. Die öffentliche Hand profitiere in Form von Mehrwert-, Lohn- und Einkommenssteuer sowie Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Zudem würden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.

Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) war erstmals am 9. Mai an die Öffentlichkeit getreten, als sie an die Bundesregierung appellierte, "die Energiewende im Gebäudebestand entschlossener voranzutreiben". Unter dem Dach der "Deutschen Energie-Agentur" (dena) vereinigt sie Verbände und Organisationen aus den Bereichen Energie und Handwerk. Mitglieder aus der Energiewirtschaft sind beispielsweise der Branchen-Lobbyverband BDEW und dessen "Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung" (HEA) sowie RWE und E.ON Ruhrgas. Neben weiteren einschlägigen Verbänden und Unternehmen wie BASF, Bosch Thermotechnik, Deutsche Rockwool, Siemens, Vaillant oder Viessmann sind außerdem einige Forschungseinrichtungen wie das Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) beteiligt.

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