September 2010

100902

ENERGIE-CHRONIK


Das Kapitel "Gebäudesanierung" im "Energiekonzept" der Bundesregierung und die daran vorgenommenen Änderungen

Schwarz = Text des ursprünglichen Entwurfs vom 7. September 2010

Durchgestrichen = in der Endfassung vom 28. September 2010 entfallene Passagen

Rot = Hinzufügungen in der Endfassung vom 28. September 2010


 

E. Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen

Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40% des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potentiale zur Energie- und CO2- Einsparung gewaltig. Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. Diese Gebäude sind oft gar nicht oder kaum energetisch saniert. Die überwiegende Mehrheit der Heizungssysteme entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Szenarien belegen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Unser zentrales Ziel ist es deshalb, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Klimaneutral heißt, dass die Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und der verbleibende Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1% auf 2% erforderlich. Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreichen. und streben bis 2050 eine Minderung Darüber hinaus streben wir bis 2050 eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80 % an. Dabei soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmebedarf deutlich erhöht werden. Im Jahr 2020 sollen Zielsetzung und Maßnahmen vor dem Hintergrund der bis dahin erreichten Erfolge evaluiert werden.

Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist die wichtigste Maßnahme, um den Verbrauch an fossilen Energieträgern nachhaltig zu mindern und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Dies ist nicht zum Nulltarif zu haben, sondern erfordert erhebliche Investitionen, die aber langfristig auch zu einer Kostenersparnis führen. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert geeignete und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, Zeit und Geld. Deshalb ist ein langfristiger Sanierungsfahrplan erforderlich, der den Akteuren sowohl den Orientierungsrahmen für Investitionen gibt, wie auch die notwendige Flexibilität belässt.

Die bisherigen Instrumente werden nicht ausreichen, um diese Ziele umzusetzen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zielt ebenfalls auf Neubauten. Diese Instrumente müssen im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterentwickelt werden, um die Sanierungsziele zu erreichen.

Allerdings zeigen bisherige Erfahrungen auch, dass der Anwendung des Ordnungsrechts insbesondere im Bestand mit Hinblick auf die wirtschaftlichen Belastungen der Eigentümer Grenzen gesetzt sind. Mit einem „weiter so“ im bisherigen Instrumentenmix kommen wir nicht voran. Um die technisch-wirtschaftlichen Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Gebäudebestands zu nutzen, ist ein neuer strategischer Ansatz notwendig. In Zukunft kommt es darauf an, dass im Interesse der Eigentümer der geforderte Sanierungsbedarf langfristig definiert wird, damit er diesen bei seinen Plänen für Investitionen berücksichtigen kann. Wir wollen dabei Anreize setzen, aber keine Zwangssanierungen anordnen. Wir stellen wirtschaftliche Anreize in den Mittelpunkt unserer Politik und nicht die Bevormundung der Bürgerinnen und Bürgern. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung eine Konzeption für einen langfristigen Sanierungsfahrplan entwickeln.

Energieeffizienter Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050

Kernelemente einer solchen „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ sind: