Das Kapitel "Gebäudesanierung" im "Energiekonzept" der
Bundesregierung und die daran vorgenommenen Änderungen
Schwarz = Text des ursprünglichen Entwurfs vom 7. September 2010
Durchgestrichen = in der Endfassung vom 28. September 2010 entfallene Passagen
Rot = Hinzufügungen in der Endfassung vom 28.
September 2010
E. Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40% des deutschen Endenergieverbrauchs
und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potentiale zur Energie-
und CO2- Einsparung gewaltig. Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der
1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. Diese Gebäude sind oft gar nicht
oder kaum energetisch saniert. Die überwiegende Mehrheit der Heizungssysteme
entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Szenarien belegen, die energetische Sanierung
des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung
und zum Erreichen der Klimaschutzziele.
Unser zentrales Ziel ist es deshalb, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes
langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand
zu haben. Klimaneutral heißt, dass die Gebäude nur
noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und der verbleibende Energiebedarf
überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Dafür ist die
Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1% auf 2% erforderlich.
Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreichen.
und streben bis 2050 eine Minderung Darüber hinaus
streben wir bis 2050 eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung
von 80 % an. Dabei soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmebedarf
deutlich erhöht werden. Im Jahr 2020 sollen Zielsetzung
und Maßnahmen vor dem Hintergrund der bis dahin erreichten Erfolge evaluiert
werden.
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist die wichtigste Maßnahme,
um den Verbrauch an fossilen Energieträgern nachhaltig zu mindern und die Abhängigkeit
von Energieimporten zu reduzieren. Dies ist nicht zum Nulltarif zu haben, sondern
erfordert erhebliche Investitionen, die aber langfristig auch zu einer Kostenersparnis
führen. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert geeignete
und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, Zeit und Geld. Deshalb
ist ein langfristiger Sanierungsfahrplan erforderlich, der den Akteuren sowohl den
Orientierungsrahmen für Investitionen gibt, wie auch die notwendige Flexibilität
belässt.
Die bisherigen Instrumente werden nicht ausreichen, um diese Ziele umzusetzen:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen
im Bestand. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zielt ebenfalls
auf Neubauten. Diese Instrumente müssen im Rahmen der wirtschaftlichen
Vertretbarkeit weiterentwickelt werden, um die Sanierungsziele zu erreichen.
Allerdings zeigen bisherige Erfahrungen auch, dass der Anwendung des Ordnungsrechts
insbesondere im Bestand mit Hinblick auf die wirtschaftlichen Belastungen der Eigentümer
Grenzen gesetzt sind. Mit einem „weiter so“ im bisherigen Instrumentenmix
kommen wir nicht voran. Um die technisch-wirtschaftlichen Möglichkeiten der energetischen
Sanierung des Gebäudebestands zu nutzen, ist ein neuer strategischer Ansatz notwendig.
In Zukunft kommt es darauf an, dass im Interesse der Eigentümer der geforderte
Sanierungsbedarf langfristig definiert wird, damit er diesen bei seinen Plänen
für Investitionen berücksichtigen kann. Wir wollen
dabei Anreize setzen, aber keine Zwangssanierungen anordnen. Wir stellen wirtschaftliche
Anreize in den Mittelpunkt unserer Politik und nicht die Bevormundung der Bürgerinnen
und Bürgern. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung eine Konzeption
für einen langfristigen Sanierungsfahrplan entwickeln.
Energieeffizienter Klimaneutraler
Gebäudebestand bis 2050
Kernelemente einer solchen „Modernisierungsoffensive für Gebäude“
sind:
- Mit der Novelle der EnEV 2012
wird der Standard „Nullemission“
bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch
eingeführt. das Niveau „klimaneutrales Gebäude“
für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten
eingeführt. Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan
für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt
bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau. ein Zielniveau
einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot
ist dabei einzuhalten.
- Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt, so dass
zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in
der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben
die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle,
der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie können
auch selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt
werden oder ob einmalig vollständig saniert wird. Ersatz-Neubau
soll im Gebäudesanierungsprogramm förderfähig werden.
- Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt,
erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne werden beispielsweise
das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch unter
Berücksichtigung von Stadtquartieren fortgeführt und im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten
deutlich besser ausgestattet und steuerliche Anreize
für die Förderung der Sanierung neu eingeführt. Darüber
hinaus werden steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung geprüft.
Entsprechend dem Über- und Unterschreiten der auf der Zeitschiene festgelegten
Effizienzstandards wird ein steuerlicher Bonus oder Malus für die Gebäude
eingeführt. Schwerpunkt bei Fördermaßnahmen Die Bundesregierung wird
die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands durch eine verbesserte und kontinuierliche
Förderung beschleunigen. Das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm
wird deutlich besser ausgestattet. Für die Weiterentwicklung der erneuerbaren
Energien im Gebäudebestand wird weiterhin das Marktanreizprogramm
zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
ab 2011 auf hohem Niveau mit zusätzlichen Mitteln von 200 Mio.
€ pro Jahr aus dem Sondervermögen nach Maßgabe
des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds fortgeführt. Darüber
hinaus prüfen wir eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem
für erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.
Steuerliche Anreize für die Sanierung im Gebäudebestand waren in
der Vergangenheit besonders wirksam. Die Bundesregierung wird deshalb die Wiedereinführung
einer Sonderabschreibung nach dem Muster des alten § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
prüfen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein kommunales Förderprogramm
„Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste
Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratischer
Weise auf kommunaler Ebene anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte
zu nutzen.
- Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotentiale im Gebäudebereich
zu heben, wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen novellieren und für
energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten.
Um Fehlanreize zu
vermeiden, ist dabei auch die Vergleichsmietenregelung zu überprüfen.
Es ist deshalb auch zu überprüfen, ob und wie auch
die Vergleichsmietenregelung geändert werden kann, um Fehlanreize für die
Sanierung von Gebäuden zu vermeiden.
- Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert, damit vor allem
auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden
können. Die Bundesregierung wird deshalb einen einheitlichen Rahmen für
Wärmeliefer-Contracting schaffen. Die Bundesregierung wird deshalb
die erforderlichen rechtlichen Änderungen umsetzen, um einen einheitlichen
rechtlichen Rahmen für Wärmeliefer-Contracting zu
schaffen. Ab 2013 soll Energieeinspar-Contracting bei der Öko-Steuer
nur dann steuerbegünstigt sein, wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt
werden.
- Die Bundesregierung wird prüfen, ob in dem EE-WärmeG die bestehenden
Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen
gestaltet werden.
Dabei ist gleichzeitig ein effizienter Energieeinsatz zu gewährleisten.
- Die Energiesteuern im Wärmemarkt werden
stärker mittelfristig
in mehreren Schritten nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger
ausgerichtet. Die Anpassung erfolgt aufkommensneutral.
- Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den energetischen Standard
von Gebäuden wird die Bundesregierung die Wirtschaft auffordern, sich zu einer
verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten
und – wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen.
- Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden
Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen.