November 2010

101106

ENERGIE-CHRONIK


RWE spart schnell noch 275 Millionen Euro an Brennelemente-Steuer

RWE hat das Kernkraftwerk Biblis B am 11. November außerplanmäßig abgefahren. Der Stillstand soll rund drei Wochen dauern. Als Grund wurde die Dichtungsleckage an einer Turbine genannt, die zwar nicht meldepflichtig sei, aber die Lastwechselfähigkeit des Kernkraftwerks (100312, 100705) deutlich einschränke. Daher habe man sich entschieden, die Anlage vor Beginn der kalten Jahreszeit mit ihrem erhöhtem und zum Teil stark schwankenden Stromverbrauch zwecks Instandsetzung der Turbine abzufahren.

Soweit die offizielle Darstellung, in der es dann noch beiläufig heißt, daß während des Stillstands von Block B "auch die Kernbeladung optimiert und der Reaktor mit 92 neuen Brennelementen beladen" werde. Wahrscheinlicher ist allerdings, daß der außerplanmäßige Stillstand vor allem durch das Inkrafttreten der neuen Brennelemente-Steuer zum 1. Januar 2011 verursacht wurde. Wenn nämlich der Wechsel der 92 Brennelemente erst nach diesem Termin erfolgt wäre, hätte RWE Power rund 275 Millionen Euro an Steuern abführen müssen. Unter diesen Umständen lohnt es sich schon, die Brennelemente etwas früher als üblich auszuwechseln...

Wiederverwendung der Brennelemente wäre steuerfrei

Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag befürchten sogar, daß der RWE-Konzern gleich doppelt verdient, indem er die Brennelemente später wieder verwendet. Bei einem erneuten Einbringen in die Reaktoren würde keine Steuer fällig, da die Brennelemente bereits aktiviert sind. "Die Landesregierung schaut tatenlos zu, wie Steuergelder in Biblis verheizt werden", meinte die energiepolitische Sprecherin Ursula Hammann. "Der Austausch der Brennelemente ist physikalisch nicht zu begründen, sondern rein fiskalisch."

Nach § 3 des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) beträgt die Steuer 145 Euro für jeweils ein Gramm Plutonium 239, Plutonium 241, Uran 233 oder Uran 235. Nach § 6 entsteht die Steuer beim erstmaligen Einsetzen und Aktivieren von Brennelementen. Laut § 13 tritt das Gesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft. Nach § 12 erstreckt sich die Steuerpflichtigkeit jedoch nur auf solche Brennelemente, die bis Ende 2016 eingesetzt und aktiviert wurden.

Links (intern)