Juli 2025

250703

ENERGIE-CHRONIK


"Alarmstufe Gas" nach drei Jahren auf "Frühwarnstufe" zurückgesetzt

Die Bundesregierung hat die vor drei Jahren ausgerufene "Alarmstufe" bei der Gasversorgung aufgehoben und auf "Frühwarnstufe" zurückgesetzt. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche begründete dies am 1. Juli mit der erheblichen Verbesserung der Versorgungslage: Die infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine 2022 eingetretene Störung des Gasmarktes bestehe nicht mehr. Erdgas sei auf dem Weltmarkt ausreichend vorhanden und auch wieder billiger geworden. Dennoch werde die Frühwarnstufe derzeit noch beibehalten, "da auch durch geopolitische Einflüsse Risiken mit Wirkungen auf den Gasmarkt noch nicht auszuschließen sind".

Nationale Notfallpläne müssen alle vier Jahre aktualisiert werden

Die drei Krisenstufen "Frühwarnung", "Alarm" und "Notfall" wurden schon vor dem russischen Überfall auf die Ukraine durch Artikel 11 der EU-Verordnung 2017/1938 ("Ausrufung einer Krise") eingeführt (220405). Sie sind zugleich Pflichtbestandteil der nationalen Notfallpläne, welche die Mitgliedstaaten nach Artikel 10 dieser Verordnung erstellen und alle vier Jahre aktualisieren müssen. Die derzeit gültige Fassung wurde von der Bundesregierung mit dem 117 Seiten umfassenden "Notfallplan Erdgas Deutschland 2023" (PDF) vorgelegt.

Als Putin den Gashahn zudrehte, ersetzte Habeck die "Frühwarnung" durch "Alarm"

Am 30. März 2022 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zunächst die "Frühwarnstufe" ausgerufen. Anlass war das erpresserische Verlangen des russischen Diktators Putin, dass "unfreundliche" Staaten ihre Gasrechnungen fortan in Rubel statt in Dollar oder Euro bezahlen müssten (220301). Am 23. Juni folgte die Ausrufung der "Alarmstufe", nachdem Putin die in Deutschland ankommenden Gasflüsse um mehr als die Hälfte der üblichen Menge gedrosselt hatte (220601).

 

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