Mai 2015

150505

ENERGIE-CHRONIK


Für den kommenden Winter sind mindestens 6.700 MW an Netzreserve erforderlich

Die Bundesnetzagentur hat am 4. Mai den Bedarf an Reservekraftwerken für die bevorstehenden beiden Winterhalbjahre festgelegt. Für 2015/2016 beträgt er mindestens 6.700 und für 2016/2017 mindestens 6.600 Megawatt (MW). Im kommenden Winter ist er damit noch um 700 MW größer als im Vorjahr prognostiziert wurde (140503). Die Behörde stützt sich bei dieser Festlegung auf eine Systemanalyse, die von den Übertragungsnetzbetreibern bis spätestens 1. April eines jeden Jahres zu übermitteln ist. Gesetzliche Grundlage ist § 3 der Reservekraftwerksverordnung.

Es können auch bis zu 1.100 MW mehr sein

Die Kraftwerksbetreiber hatten gemäß § 4 der Reservekraftwerksverordnung bis 15. Mai Gelegenheit, geeignete Kapazitäten anzubieten. Die entsprechenden Verträge sollen möglichst bis zum 15. Juni unter Dach und Fach sein. Je nach Ausgang dieses "Interessenbekundungsverfahrens" kann sich der Bedarf noch um bis zu 1.100 MW erhöhen, denn letztendlich wird es darauf ankommen, wie günstig die unter Vertrag genommenen Reservekraftwerke innerhalb des Netzes liegen.

Österreich und Italien stellen erheblichen Teil der Netzreserve

Zum Beispiel hat sich so der Bedarf für den vergangenen Winter 2014/2015, den die Bundesnetzagentur vor einem Jahr mit mindestens 3.091 MW bezifferte (140503), letztendlich auf 3.636 MW erhöht. Davon entfielen 2.242 MW auf deutsche Kraftwerke. Es handelte sich vor allem um solche inländischen Anlagen, die von den Betreibern zur Stillegung angemeldet wurden, aber auf der "Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste" der Bundesnetzagentur als "systemrelevant" markiert sind und deshalb vorläufig weiter betriebsbereit gehalten werden müssen (150211). Darüber hinaus war es notwendig, Kraftwerksleistung in Höhe von insgesamt 1.394 MW aus aus Österreich (785 MW) und Italien (609 MW) unter Vertrag zu nehmen. Die Netzreserve stammte also zu 38 Prozent aus dem Ausland.

Im vergangenen Winter kam es zweimal zu kritischen Situationen

Nach Feststellung der Übertragungsnetzbetreiber ergibt sich regelmäßig ein maximaler Bedarf an Reserveleistung, wenn eine starke Einspeisung aus Windkraftanlagen mit einer hohen Nachfrage nach Strom zusammentrifft. Bei niedriger oder keiner Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen – der sogenannten Dunkelflaute – bedarf es dagegen auch bei hoher Nachfrage keiner Reservekraftwerke.

Ob die Netzreserve tatsächlich benötigt wird, hängt generell davon ab, wie stark die winterliche Kälte den Stromverbrauch beeinflußt. Zum Beispiel mußte im milden Winter 2013/2014 die vorhandene Netzreserve von 2.500 MW kein einziges Mal in Anspruch genommen werden. Dagegen war im vergangenen Winter die Versorgungssicherheit zweimal so stark gefährdet, daß die Übertragungsnetzbetreiber den Einsatz der Reservekraftwerke anordnen mußten: Am 20. Dezember 2014 wurde aus neun Reservekraftwerken mit einer Leistung von 1.164 MW eingespeist. Für den 22. Dezember 2014 wurde eine Einspeisung von 540 MW aus vier Reservekraftwerken angewiesen. An beiden Tagen herrschte die typische netzkritische Situation einer hohen Windenergieeinspeisung in Norddeutschland bei gleichzeitigen Kraftwerksausfällen in Süddeutschland.

Im ungünstigsten Fall wäre die Neubeschaffung von 1.388 MW erforderlich

Den größten Teil des Bedarfs für 2015/2016 haben die Übertragungsnetzbetreiber bereits in den Vorjahren durch Verträge mit in- und ausländischen Kraftwerksbetreibern gesichert. Im günstigsten Fall müssen deshalb im laufenden Interessenbekundungsverfahren nur noch 489 MW neu kontrahiert werden, um den veranschlagten Mindestbedarf von 6.700 MW Netzreserve zu sichern. Im ungünstigsten Fall wäre die Neubeschaffung von 1.388 MW erforderlich, um einen maximalen Reservebedarf von 7.800 MW abzudecken.

Bei der Ermittlung des Reservebedarfs für das Jahr 2016/2017 gehen Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur davon aus, daß die sogenannte Thüringer Strombrücke (130703) wie geplant in Betrieb ist. Bei ausreichender Verfügbarkeit günstig gelegener Reservekraftwerke wären dann von den Übertragungsnetzbetreibern noch 3.198 MW zu beschaffen. Im ungünstigsten Fall läge der noch offene Reservebedarf bei 4.212 MW.

Engpaßmanagement mit Österreich würde Bedarf stark absinken lassen

Für das Jahr 2019/2020 rechnen Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur bei ihrer Vorausschau nur noch mit einem Reservebedarf 1.600 MW. Sie begründen diese Erwartung damit, daß derzeit auf europäischer Ebene die Einführung von Engpaßmanagementverfahren zwischen dem deutschen und österreichischen Übertragungsnetz diskutiert wird. Eine Limitierung der deutschen Stromexporte nach Österreich auf maximal 5,7 Gigawatt würde als Nebenfolge den Bedarf an Netzreserve auf 1,6 Gigawatt reduzieren.

Ohne die Einführung eines solchen Engpaßmanagements läge der prognostizierte Reservebedarf aber noch immer bei 6,1 Gigawatt. Von einer echten "Trendwende" bei der Höhe der vorzuhaltenden Reserveleistung ab dem Jahr 2019/20 will die Bundesnetzagentur deshalb nicht sprechen. Schließlich sei nicht sicher, ob das Engpaßmanagement – dem allen angrenzenden Mitgliedstaaten zustimmen müssen – bis dahin tatsächlich eingeführt werde. Außerdem könne sich der Reservebedarf wieder erhöhen, falls es zu weiteren Verzögerungen beim Netzausbau komme.

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