Oktober 2013 |
131004 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bei der Prüfung des Reservekraftwerksbedarfs für den Winter 2015/16 hat die Bundesnetzagentur festgestellt, daß fast doppelt soviel konventionelle Kraftwerksleistung vorgehalten werden muß wie für den kommenden Winter. Insgesamt hält sie eine Leistung von 4.800 MW für erforderlich. Dies ergibt sich aus dem Bericht, den sie gemäß § 3 und § 13 der neu erlassenen Reservekraftwerksverordnung (130605) am 30. September vorlegte.
Gründe für den erhöhten Bedarf sind eine weitere Verschiebung der Erzeugung in den Norden und die Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld Ende 2015. Zudem wird in den Szenarien für den Winter 2015/16 vorsichtshalber mit eine Verzögerung von wichtigen Netzprojekten wie der "Thüringer Strombrücke" (130703) gerechnet.
Der wesentliche Anteil der im Winter 2015/2016 benötigten Netzreserve in Höhe von 4.800 MW ist bereits heute gesichert. So entfallen insgesamt 1.037 MW auf die Kraftwerke Staudinger 4 mit 622 MW (130802) und Irsching 3 mit 415 MW (130418), die bis zum Frühjahr 2016 vertraglich als Reservekraftwerke zur Verfügung zu stehen. Innerhalb Deutschlands können die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland außerdem auf weitere 1.763 MW an Kraftwerksleistung zurückgreifen, deren Stilllegung von den Betreibern bereits beschlossen wurde oder zumindest erwogen wird. Hinzu kommen vertragliche Vereinbarungen mit österreichischen Kraftwerksbetreibern, die im Winterhalbjahr 2015/2016 eine Leistung von 785 MW im Rahmen der Netzreserve zur Verfügung stellen. Der noch nicht gesicherte Reservebedarf beträgt deshalb nur etwa 1.215 MW und soll vor allem mit Kraftwerksleistung aus dem Ausland ausgeglichen werden. Die Anordnung eines Kraftwerksneubaues, die nach § 8 der Reservekraftwerksverordnung ebenfalls möglich wäre, wird nicht für erforderlich gehalten.