Januar 1999 |
990108 |
ENERGIE-CHRONIK |
Auf Druck des Bundeskartellamts hat sich der Regionalversorger Elektromark doch noch bereiterklärt, dem amerikanischen Stromhandelsunternehmen Enron die Durchleitung von 20 MW für die Stadtwerke Lüdenscheid zu gestatten (981108). Das Kartellamt hatte die technischen Gründe, die Elektromark gegen eine Durchleitung anführte, zwar anerkannt, aber nicht für ausreichend gehalten. Enron wird allerdings einen Ausgleich für die Kosten zahlen müssen, die dem Regionalversorger durch die Beseitigung des Netzengpasses entstehen (FAZ, 11.1.).
Nach Ansicht des früheren Abteilungsdirektors beim Bundeskartellamt, Kurt Markert, sind die gesetzlichen Schutzbestimmungen für Kraft-Wärme-Kopplung, die einen Netzbetreiber zur Verweigerung der Durchleitung berechtigen, im Falle der Bewag nicht hinreichend erfüllt (Berliner Zeitung, 14.1.; siehe auch 981213).
Die Verbändevereinbarung zur Regelung der Durchleitungs-Entgelte (980404) habe sich bisher als marktgerecht erwiesen und den Wettbewerb gefördert, meinte der Präsident der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Heinz Klinger, am 20.1. auf der "Handelsblatt"-Jahrestagung in Berlin. Sie werde allerdings noch praxisorientiert weiterentwickelt und präzisiert werden müssen. Inzwischen hätten nahezu alle Energieversorger ihre Preise für die Durchleitung im Internet veröffentlicht. Klinger kündigte an, daß die VDEW in Kürze einen Vergleich der Nutzungsentgelte auf der Basis konkreter Abnahmefälle erstellen werde (ddpADN, 20.1.).
Einem Preisvergleich des Verbands der Industriellen
Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) zufolge schwanken die von den
Verbundunternehmen verlangten Durchleitungsentgelte im Durchschnitt
von sechs Tarifgruppen zwischen 2,27 Pf/kWh (RWE Energie) und
2,91 Pf/kWh (VEW Energie).