Dezember 1998 |
981213 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Berliner Stromversorger Bewag will
unter Berufung auf die Ausnahmebestimmungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes
(971101) die Durchleitung von Strom
anderer Anbieter verweigern. Dies kündigte Bewag-Chef Dietmar
Winje am 14.12. auf der Hauptversammlung des Unternehmens an.
Laut § 6 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes darf ein Netzbetreiber
die Durchleitung ablehnen, falls dadurch "Elektrizität
aus fernwärmeorientierten, umwelt- und ressourcenschonenden
sowie technisch-wirtschaftlich sinnvollen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
oder aus Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energien verdrängt
und ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Anlagen verhindert würde".
Winje verwies darauf, daß fast alle Kraftwerke der Bewag
Wärme auskoppeln (Berliner Zeitung, 15.12.; FAZ, 15.12.).