Dezember 1993 |
931203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundestag hat am 9.12. einer Verordnung
des Wirtschaftsministeriums zugestimmt, die den Kohlepfennig ab
1. Januar 1994 von 7,5 auf 8,5 Prozent des durchschnittlichen
Strompreises erhöht. Die Regelung gilt wie bisher nur für
die alten Bundesländer. Zuvor hatte die CDU/CSU-Fraktion
am 30.11. die Eckwerte der Bundesregierung zur Kohlepolitik gebilligt
und mit knapper Mehrheit ihren Beschluß vom Mai aufgehoben,
in dem die Erhöhung des Kohlepfennigs als unverantwortlich
bezeichnet worden war (FAZ, 10.12.; Hannoversche Allgemeine, 2.12.;
siehe auch 931101 u. 930502).