Juni 2025 |
250609 |
ENERGIE-CHRONIK |
Parallel zur 15. Ausschreibung für Biomasse (250608) fand zum 1. April die siebte Ausschreibung für Biomethan statt. Wie die Bundesnetzgentur am 18. Juni mitteilte, wurde dabei erneut kein einziges Angebot eingereicht, obwohl sie das eigentlich vorgesehene Volumen von 300 MW wegen der drohenden Unterzeichnung auf 26 MW reduziert und den zulässigen Höchstwert ein weiteres Mal auf 21,03 Cent/kWh erhöht hatte. Nach § 39l EEG hätte er eigentlich 18,92 Cent/kWh betragen müssen.
Damit ist von den bisher sieben Ausschreibungsterminen für Biomethan nur der
erste einigermaßen normal verlaufen. Schon beim zweiten schrumpfte die Anzahl
der Gebote und erteilten Zuschläge auf ein Zehntel, wobei die BNA-Statistik
zwar noch zwei Zuschläge nennt, aber aus unbekannten Gründen keine Zuschlagswerte.
Bei den nachfolgenden fünf Auktionen gingen dann überhaupt keine Gebote mehr
ein, wenn man von einem einzigen absieht, das aus formalen Gründen nicht berücksichtigt
werden konnte. Das insgesamt desolate Bild veranschaulicht die folgende Übersicht:
Termin |
Angebot in kW |
Anzahl Gebote |
Gebote in kW |
Höchstwert |
Anzahl Zuschläge |
Mittlerer Zuschlagswert |
1.12.2021 |
150.000 |
21 |
147.980 |
19,00 |
21 |
17,84 |
1.10.2022 |
152.020 |
2 |
3.499 |
18,81 |
2 |
0** |
1.4.2023 |
19.477 |
0 |
0 |
19,31 |
0 |
0 |
1.9.2023 |
8.154 |
0 |
0 |
19,31 |
0 |
0 |
1.4.2024 |
250.870 |
0 |
0 |
21,03 |
0 |
0 |
1.9.2024 |
75.711 |
1* |
0 |
21,03 |
0 |
0 |
1.4.2025 |
26.032 |
0 |
0 |
21,03 |
0 |
0 |
* das einzige Gebot entsprach nicht den
Anforderungen |
"Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von BHKW-Standorten, welche äußerst flexibel Strom aus Biomethan erzeugen, scheinen in Summe nicht ausreichend zu sein, um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen", heisst es dazu in einem ersten Zwischenbericht des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE), das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit der Erstellung eines "Erfahrungsberichts" gemäß § 99 EEG beauftragt wurde (PDF). "Die Volatilität der Biomethanpreise macht es den Projektentwicklern besonders schwer, langfristige Projekte mit Biomethan-BHKW-Standorten zu planen. Auch wenn der Wert der THG-Quote einen, seit seinen Höchstwerten, sehr starken Preisverfall zu verzeichnen hatte, was in gleichermaßen niedrigeren Biomethanpreisen resultierte, werden auch in Zukunft Biomethanqualitäten, die für den Kraftstoffsektor geeignet sind, mit Biomethanqualitäten, welche im EEG-Biomethan-KWK-Markt eingesetzt werden können, im Wettbewerb stehen. Darüber hinaus ist es in den letzten Jahren aber auch im Bereich der BHKW-Anlagentechnik, als auch bei Transformatoren (als die beiden wesentlichsten Investitionspositionen bei Biomethan-BHKW- Projekten) zu massiven Kostensteigerungen gekommen."
Durch das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Biogaspaket wurden bereits Regelungen eingeführt, die für Biogasanlagen stärkere Anreize zur flexiblen Fahrweise setzen und bei der Erteilung der Zuschläge solche Biogasanlagen bevorzugen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind. Diese Änderungen wurden im Rahmen der jüngsten Ausschreibungsrunde aber noch nicht angewandt, weil sie größtenteils der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission bedürfen, die bis zum Gebotstermin nicht vorlag.
Die nächste Ausschreibung für Biomethananlagen wird am 1. September 2025 durchgeführt.