Juni 2025

250609

ENERGIE-CHRONIK


Erneut kein einziges Gebot bei der Ausschreibung für Biomethan

Parallel zur 15. Ausschreibung für Biomasse (250608) fand zum 1. April die siebte Ausschreibung für Biomethan statt. Wie die Bundesnetzgentur am 18. Juni mitteilte, wurde dabei erneut kein einziges Angebot eingereicht, obwohl sie das eigentlich vorgesehene Volumen von 300 MW wegen der drohenden Unterzeichnung auf 26 MW reduziert und den zulässigen Höchstwert ein weiteres Mal auf 21,03 Cent/kWh erhöht hatte. Nach § 39l EEG hätte er eigentlich 18,92 Cent/kWh betragen müssen.

Damit ist von den bisher sieben Ausschreibungsterminen für Biomethan nur der erste einigermaßen normal verlaufen. Schon beim zweiten schrumpfte die Anzahl der Gebote und erteilten Zuschläge auf ein Zehntel, wobei die BNA-Statistik zwar noch zwei Zuschläge nennt, aber aus unbekannten Gründen keine Zuschlagswerte. Bei den nachfolgenden fünf Auktionen gingen dann überhaupt keine Gebote mehr ein, wenn man von einem einzigen absieht, das aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden konnte. Das insgesamt desolate Bild veranschaulicht die folgende Übersicht:

Termin

Angebot in kW

Anzahl Gebote
Gebote
in kW

Höchstwert
in ct/kWh

Anzahl Zuschläge
Mittlerer Zuschlagswert
1.12.2021
150.000
21
147.980
19,00
21
17,84
1.10.2022
152.020
2
3.499
18,81
2
0**
1.4.2023
19.477
0
0
19,31
0
0
1.9.2023
8.154
0
0
19,31
0
0
1.4.2024
250.870
0
0
21,03
0
0
1.9.2024
75.711
1*
0
21,03
0
0
1.4.2025
26.032
0
0
21,03
0
0

* das einzige Gebot entsprach nicht den Anforderungen
** keine Angaben zu Zuschlagswerten

 

"Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von BHKW-Standorten, welche äußerst flexibel Strom aus Biomethan erzeugen, scheinen in Summe nicht ausreichend zu sein, um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen", heisst es dazu in einem ersten Zwischenbericht des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE), das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit der Erstellung eines "Erfahrungsberichts" gemäß § 99 EEG beauftragt wurde (PDF). "Die Volatilität der Biomethanpreise macht es den Projektentwicklern besonders schwer, langfristige Projekte mit Biomethan-BHKW-Standorten zu planen. Auch wenn der Wert der THG-Quote einen, seit seinen Höchstwerten, sehr starken Preisverfall zu verzeichnen hatte, was in gleichermaßen niedrigeren Biomethanpreisen resultierte, werden auch in Zukunft Biomethanqualitäten, die für den Kraftstoffsektor geeignet sind, mit Biomethanqualitäten, welche im EEG-Biomethan-KWK-Markt eingesetzt werden können, im Wettbewerb stehen. Darüber hinaus ist es in den letzten Jahren aber auch im Bereich der BHKW-Anlagentechnik, als auch bei Transformatoren (als die beiden wesentlichsten Investitionspositionen bei Biomethan-BHKW- Projekten) zu massiven Kostensteigerungen gekommen."

Durch das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Biogaspaket wurden bereits Regelungen eingeführt, die für Biogasanlagen stärkere Anreize zur flexiblen Fahrweise setzen und bei der Erteilung der Zuschläge solche Biogasanlagen bevorzugen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind. Diese Änderungen wurden im Rahmen der jüngsten Ausschreibungsrunde aber noch nicht angewandt, weil sie größtenteils der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission bedürfen, die bis zum Gebotstermin nicht vorlag.

Die nächste Ausschreibung für Biomethananlagen wird am 1. September 2025 durchgeführt.

 

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