Dezember 2024 |
241210 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember neue Festlegungen von Höchstwerten für Gebotstermine von Ausschreibungen für erneuerbare Erzeugung im Jahr 2025 veröffentlicht. Die Höchstwerte betragen nun
Ferner sollen auch die Höchstwerte für Biomasse- und Biomethanausschreibungen überprüft werden, bevor im kommenden Jahr die nächsten Gebotstermine stattfinden.
"Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Werte zurückgefallen", bemerkte die Bundesnetzagentur dazu. "Bei diesen Werten würde das Risiko bestehen, dass das jeweilige Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr nicht ausgeschöpft wird."
Dass es bei den Ausschreibungen für Windkraft an Land beim bisherigen Wert bleibt, begründete die Behörde damit, "dass der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Gebotsmengen bislang noch nicht zu einer deutlichen Reduktion der Zuschlagswerte geführt hat". Zudem seien die prognostizierten Stromgestehungskosten gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben.
Bei den beiden Ausschreibungen für Solaranlagen sowie den Innovationausschreibungen liegen dagegen die festgelegten Höchstwerte für das kommende Jahr 2025 um bis zu 0,57 Cent/kWh unterhalb des bisherigen Niveaus. Die Bundesnetzagentur begründet diese Absenkungen vor allem mit gesunkenen prognostizierten Stromgestehungskosten, den Ergebnissen der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden sowie dem im kommenden Jahr größeren Volumen bei den Solarausschreibungen.