April 2023 |
230412 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bei der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen, die zum 1. März stattfand, überstieg zum ersten Mal seit Juni 2022 die Nachfrage wieder das Angebot. Und das fast um fünfzig Prozent, obwohl die Angebotsmenge mehr als doppelt so groß war wie bei der letzten Freiflächen-Auktion zum 1. November 2022, die um zwanzig Prozent unterzeichnet blieb (221212). "Noch nie wurden in einer solchen Ausschreibung der Bundesnetzagentur so viele Gebote eingereicht. Jetzt gilt es, dieses hohe Gebotsniveau zu halten, um den notwendigen Zubau dauerhaft voranzutreiben", resümierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.950 MW wurden 347 Gebote mit einem Volumen von 2.869 MW eingereicht. Damit war dies seit Beginn der Solar-Auschreibungen vor acht Jahren der Gebotstermin mit der höchsten Anzahl an Geboten überhaupt.
Den Zuschlag bekamen 245 Gebote im Umfang von 1.952 MW. In 86 Fällen mit
insgesamt 851 MW handelt es sich dabei um geplante Anlagen auf Acker- oder
Grünlandflächen. Weitere 91 Projekte mit 755 MW sollen auf den
Randstreifen von Autobahnen oder Schienenwegen errichtet werden. Regional
gesehen entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Standorte in
Bayern (845 MW, 119 Zuschläge), gefolgt von Brandenburg (223 MW, 17
Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (163 MW, 18 Zuschläge).
Die Bundesnetzagentur hatte vor dem Gebotstermin den Höchstwert auch für
dieses Ausschreibungssegment auf 7,37 Cent/kWh angehoben (230112).
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen
5,29 Cent/kWh und 7,30 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete
Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 7,03 Cent/kWh und damit deutlich
unter dem Höchstwert. Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des
ersten Segments (Freiflächen) ist auf den 1. Juli terminiert.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. März die Höchstwerte für die " Innovationsausschreibungen", die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden, auf 9,18 ct/kWh festgelegt. Im Vergleich zur letzten Ausschreibung im Dezember, zu der nur ein einziges Gebot einging (221212), bedeutet dies eine Erhöhung um 25 Prozent.
Bei den Innovationsausschreibungen werden in aller Regel Solaranlagen mit Speichern kombiniert. Die Erhöhung begründet die Bundesnetzagentur mit deutlich gestiegenen Kosten bei den Komponenten der Anlagen. Die letzte Ausschreibung im Dezember 2022 sei zudem deutlich unterdeckt gewesen.
Der Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember
erweitert, indem er in Artikel 5 des Gesetzes zur "Strompreisbremse" den §
85a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes so änderte, dass die Behörde
den Höchstwert um bis zu 25 Prozent erhöhen kann, wenn die letzten drei
Ausschreibungen stark unterzeichnet waren. Bis dahin waren nur Erhöhungen
um 10 Prozent möglich. (221214)