September 2023 |
230902 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der erstmals im April 2016 eingeführte "Umweltbonus" für die Anschaffung von Autos mit Elektro- oder Hybridantrieb (160403) hat bisher knapp 9,5 Milliarden Euro an Steuergeldern gekostet. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung des für die Vergabe zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 29. September. Davon entfallen rund 6,4 Milliarden Euro auf mehr als 1,23 Millionen reine Elektrofahrzeuge, mehr als 3 Milliarden auf rund 770.000 Plug-in-Hybride und rund 1,6 Millionen Euro auf rund 400 Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Insgesamt wurde damit im September die Zahl von zwei Millionen geförderten Fahrzeugen erreicht und überschritten.
In diesem Jahr verzeichnet das BAFA bereits mehr als 300.000 Anträge. Prozentual haben bisher batterieelektrische Fahrzeuge nur einen Anteil von 61 Prozent, gefolgt von den Plug-in-Hybriden mit 39 Prozent. Das ändert sich aber bereits, da seit Jahresbeginn nur noch Fahrzeuge gefördert werden, die batterieelektrisch (BEV) oder per Brennstoffzelle (FCEV) angetrieben werden.
Außer der staatlichen Förderung bestand der Umweltbonus zunächst zur Hälfte aus einem mehr oder weniger nominellen Rabatt des Herstellers auf den Listenpreis. Das änderte sich mit der im Juli 2020 eingeführten "Innovationsprämie", die den staatlichen Zuschuss gegenüber dem Preisnachlass der Hersteller verdoppelte (200606). Dieser erhöhte "Umweltbonus" löste bis zum Jahresende einen regelrechten Antrags-Boom aus, nachdem die 2016 eingeführte Förderung jahrelang nur MItnahmeeffekte bei solchen Antragstellern zur Folge hatte, die ohnehin die Anschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs beabsichtigten (200811).
Aktuell beträgt der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro. Darüber sinkt er auf 3.000 Euro, wenn der Netto-Listenpreis nicht höher als 65.000 Euro ist. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing beträgt 12 Monate. Seit 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Ab 2024 beträgt die staatliche Förderung von BEV und FCEV beim Kauf oder mindestens zweijährigen Leasing von Neufahrzeugen einheitlich 3000 Euro. Der Nettolistenpreis des Basismodells darf dann höchstens 45.000 Euro betragen. Außerdem muss der Netto-Kaufpreis des Basismodells (exklusive Mehrwertsteuer) nachweislich um mindestens den Herstelleranteil gemindert sein, der 1.500 Euro beträgt.