Dezember 2022

221204

ENERGIE-CHRONIK


Bundesregierung will CO2-Abspeicherung erlauben

Die Bundesregierung will die unterirdische Abspeicherung von Kohlendioxid zumindest insoweit zulassen, wie  sie nicht dem Weiterbetrieb von fossil befeuerten Kraftwerken dient. Dies ergibt sich aus dem zweiten Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG), den das Bundeskabinett am 21. Dezember billigte, sowie aus dem Prüfbericht, den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) dazu vorlegte. Habeck kündigte an, im neuen Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen.

Habecks Kehrtwende war bereits im Koalitionsvertrag angelegt

Das seit 2012 geltende "Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" erlaubt das als "Carbon Capture and Storage" (CCS) bekannte Verfahren bisher nur zu Testzwecken, wobei den Bundesländern weitgehende Einspruchsrechte zustehen. Habeck hatte sich früher als Parteivorsitzender der Grünen gegen eine Änderung dieser restriktiven Gesetzgebung gewandt. Damals sah er in CCS eine "falsche Strategie", die vor allem jene propagieren würden, "die es mit einem schnellen Ausstieg aus den Fossilen doch nicht ernst meinen". Seine Kehrtwende stößt innerhalb der Grünen und bei Umweltverbänden auf entsprechende Kritik. Sie kommt allerdings nicht ganz überraschend. Schon im Koalitionsvertrag,  den SPD, Grüne und FDP im November 2021 unterzeichneten, heisst es unter Vermeidung des Reizwortes CCS: "Wir bekennen uns zur Notwendigkeit auch von technischen Negativemissionen und werden eine Langfriststrategie zum Umgang mit den etwa 5 Prozent unvermeidbaren Restemissionen erarbeiten."

Zunächst sollte CCS die weitere Verstromung von Kohle- und Erdgas ermöglichen

Vor allem RWE, Vattenfall und E.ON hatten sich seinerzeit für die Zulassung der Abscheidung und unterirdischen Speicherung von CO2 eingesetzt, um trotz der sich verschärfenden Treibhausgas-Problematik weiter neue Kohlekraftwerke errichten zu können. Wegen des heftigen Widerstands gegen die damit verbundenen Risiken kam jedoch ein entsprechendes Gesetz der schwarz-gelben Koalition in der 16. Legislaturperiode nicht mehr zustande (090602). Ein von der folgenden schwarz-gelben Regierung betriebener Gesetzentwurf sah anstelle einer Dauerregelung nur eine Erprobung dieser Technik vor (100703) und wurde auf Verlangen der CDU-regierten Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein weiter abgeschwächt (100903). Nachdem das Gesetz schließlich den Bundestag passiert hatte (110703), scheiterte es überraschend im Bundesrat (110901). Als es nach weiteren Änderungen schließlich in Kraft treten konnte (120604), war es für die Großstromerzeuger uninteressant geworden, zumal inzwischen immer deutlicher wurde, daß sie mit ihrer Fehlorientierung auf den weiteren Bau von Kohlekraftwerken und die Verzögerung des Atomausstiegs sich nur selber geschadet hatten (siehe Hintergrund Oktober 2013).

Inzwischen geht es vor allem um die Erzeugung von "blauem" oder "türkisem" Wasserstoff

An die Stelle der Kohleverstromer sind inzwischen die energieintensiven Branchen Stahl und Chemie sowie die Hersteller von Metallen, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik getreten. Diese neue Lobby argumentiert damit,  dass ihr - im Unterschied zu den Kraftwerksbetreibern - keine anderen Techniken zur Verfügung stünden, um die Klimagefährdung durch Kohlendioxid zu vermeiden. Zum Beispiel will der weltweit zweitgrößte Zementhersteller HeidelbergCement "CO2-freien Zement" anbieten, indem er das bei der Zementherstellung freiwerdende Kohlendioxid unterirdisch abspeichert (220913). Und die Stahlindustrie möchte ihren enormen Erdgasbedarf durch emissionsfreien "blauen Wasserstoff" ersetzen, der freilich aus Erdgas mit CO2-Abspeicherung gewonnen werden müsste, da soviel "grüner Wasserstoff" vorerst gar nicht zur Verfügung steht (siehe Hintergrund, Juni 2020).  

BDI sieht erweiterte Möglichkeiten durch CCUS

Zum Sprecher dieser Branchen machte sich im April 2021 der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), indem er ein Diskussionspapier veröffentlichte, das erklärtermaßen die vor einem Jahrzehnt beendete Diskussion um CCS neu entfachen sollte. Zugleich sah er Möglichkeiten zur Erweiterung von CCS zu "Carbon Capture, Utilisation and Storage" (CCUS). Mit "Utilisation" ist dabei vor allem "türkiser Wasserstoff" aus Erdgas gemeint, bei dessen Herstellung das abgeschiedene Kohlendioxid durch Methanpyrolyse zu festem Kohlenstoff wird (210411).

Regierung will "Carbon Management-Strategie" erarbeiten

Auf dieser Linie bewegt sich nun auch der zweite Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG). Er sieht ebenfalls die Notwendigkeit, zum Erreichen der Klimaziele auch CCS und CCU einzusetzen. Laut Bundesregierung zeigt er dabei, dass die Technik zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von CO2 bereits ausgereift und erprobt sei.. Indessen stehe der bisherige rechtliche Rahmen einem Einsatz der Technologien in Deutschland noch im Weg. Der Evaluierungsbericht enthalte deshalb erste Empfehlungen, um den Rechtsrahmen entsprechend anzupassen und beispielsweise den CO2-Transport und den Aufbau der dafür notwendigen Infrastruktur zu ermöglichen. Auf Basis des Berichts werde die Bundesregierung im kommenden Jahr eine "Carbon Management-Strategie" erarbeiten. Der Evaluierungsbericht benenne hierfür bereits zehn zentrale Handlungsfelder. So solle die Strategie insbesondere die denkbaren Einsatzfelder für die Technologien näher bestimmen. Das sei wichtig, weil für die Bundesregierung die Elektrifizierung, die Steigerung der Energieeffizienz aber auch der Umstieg auf grünen Wasserstoff oberste Priorität hätten. Anwendungsgebiete für CCS und CCU müssten daher unter Berücksichtigung alternativer Klimaschutzoptionen herausgearbeitet werden. Auch die Beantwortung der Frage, ob CO2 im Inland oder im Ausland gespeichert werden soll, bleibe der geplanten "Carbon Management-Strategie" vorbehalten.

"Potenzial von CO2 als Rohstoff für industrielle Prozesse ist verschwindend gering"

Die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen hat die vom BDI und der Bundesregierung besonders hervorgehobenen Möglichkeiten zur Nutzung des abgespeicherten Kohlendioxids mittels CCUS schon vor mehr als zwei Jahren anhand etlicher Fallbeispiele untersucht und war zu einem ernüchternden Befund gelangt: "In der Bilanz ist festzuhalten, dass das Potenzial von CO2 als Rohstoff für industrielle Prozesse im Verhältnis zu den globalen CO2 -Emissionen verschwindend gering ist. Dasselbe gilt für die Speicherungsmöglichkeiten von CO2, weil CCU(S)-Produkte den Großteil des Kohlenstoffs nach kurzer Zeit wieder freisetzen." Außerdem müssten der hohe Energiebedarf von CCU(S)-Methoden und die damit verbundene Kohlenstoffbilanz genauestens überprüft werden (210411).


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