September 2010 |
100903 |
ENERGIE-CHRONIK |
Zusammen mit ihrem "Energiekonzept" (100902) legte die Bundesregierung am 28. September ein "10-Punkte-Sofortprogramm" vor. Es enthält jene Maßnahmen, die sie für besonders vordringlich hält und deshalb bis Ende 2011 umsetzen möchte. Die zehn Punkte betreffen vor allem Offshore-Windkraftanlagen und Netztechnik. Ferner will sie die Möglichkeiten des Energie-Contracting erweitern, ein Gesetz für CCS-Demonstrationsvorhaben zur unterirdischen Einlagerung von Kohlendioxid aus Kohlekraftwerken verabschieden und die ebenfalls bereits im Koalitionsvertrag angekündigte "Markttransparenzstelle" (091003) beim Bundeskartellamt einrichten (siehe Wortlaut).
Mit einer Änderung der Seeanlagen-Verordnung soll verhindert werden, daß Genehmigungen für Offshore-Projekte quasi gehortet werden, um sie zum höchstmöglichen Preis an einen Interessenten zu verkaufen, der tatsächlich Offshore-Anlage errichten will. Künftig werden Projektentwickler die Genehmigung nur noch verlängert bekommen, wenn sie konkrete Realisierungsschritte nachweisen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die Errichtung der ersten zehn Windparks in deutschen Küstengewässern mit einem Kredit von fünf Milliarden Euro unterstützen.
Durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen eine Sammelanbindung von Windparks in der Nord- und Ostsee ermöglicht sowie neue Stromspeicher – insbesondere Pumpspeicherkraftwerke – für einen längeren Zeitraum als bisher von den Netzentgelten befreit werden. Im Rahmen einer "Netzplattform" will die Bundesregierung diese und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Netztechnik mit den beteiligten Unternehmen und Ländern erörtern. Zukünftig soll ein zwischen allen Netzbetreibern abgestimmter zehnjähriger Netzausbauplan für die Planung verbindlich sein. Schließlich will die Bundesregierung auch noch eine "Informationsoffensive" starten, um die Bevölkerung von der Notwendigkeit des es neuer Hochspannungsleitungen zu überzeugen. Dabei will sie vor allem die Erforderlichkeit des Netzausbaues für den Aufbau einer regenerativen Energieversorgung betonen (was nur die halbe Wahrheit ist, da ein guter Teil der Netzbelastung auf die Liberalisierung des Strommarktes zurückzuführen ist).
Einen der zehn Punkte wollte die Bundesregierung bereits am 28. September abhaken, indem sie dem seit Juli vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums für die Ermöglichung von CCS-Demonstrationsvorhaben (100703) zustimmte. Der Gesetzentwurf wurde aber in letzter Minute von der Tagesordnung des Kabinetts abgesetzt, nachdem die CDU-regierten Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein nochmals nachdrücklich protestiert hatten: Sie verlangen einen Passus, wonach es keine Einlagerung von Kohlendioxid gegen den Willen der betroffenen Bundesländer geben darf. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) war dieser Forderung seiner Parteifreunde offenbar nicht nachgekommen und zeigte sich nun kompromißbereit: "Wir werden mit den Ländern reden", versicherte er.
Laut Entwurf des "Energiekonzepts" werden die Energiesteuern im Wärmemarkt künftig "stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet". In der Endfassung wurde das Wort "stärker" durch "mittelfristig in mehreren Schritten" ersetzt und hinzugefügt: "Die Anpassung erfolgt aufkommensneutral."