Dezember 2022 |
221203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Tagelang anhaltende Minusgrade haben im Dezember den Gasverbrauch erhöht. Der Füllstand der deutschen Gasspeicher, der am 1. Dezember noch 97,36 Prozent betrug, sank dadurch bis 20. Dezember auf 87,2 Prozent. Infolge wärmerer Temperaturen erholte er sich dann aber wieder und lag am 29. Dezember bei 88,84 Prozent. |
Der Bundestag beschloss am 15. Dezember die Deckelung der Gas- und Strompreise, die von der Bundesregierung am 29. September anstelle der ursprünglich geplanten "Gasumlage" angekündigt worden war (220904). Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit verabschiedete er zunächst das "Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme", gefolgt vom "Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse" (221201). Beide Gesetze gelten von März 2023 bis April 2024, wobei sie rückwirkend jedoch auch die Monate Januar und Februar 2023 miteinbeziehen. Dadurch sollen die Versorger mehr Zeit für die erforderliche Umstellung ihres Rechnungswesens bekommen. Gemeinsam ist beiden Gesetzen ferner, dass für Haushalte und kleinere Unternehmen die Preisdeckelung jeweils auf 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs begrenzt ist, wobei der Staat die Kosten direkt mit den Versorgern abrechnet. Erst für einen darüber hinausgehenden Mehrverbrauch bekommen die Verbraucher den vollen Marktpreis in Rechnung gestellt.
Bei der nunmehr beschlossenen Gaspreisbremse zahlen Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchen, einen garantierten Bruttoarbeitspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärmekunden beträgt der Bruttoarbeitspreis 9,5 Cent pro Kilowattstunde, solange sie 80 Prozent ihres bisherigen bzw. prognostizierten Verbrauchs nicht überschreiten. Erst für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt dann der mit den jeweiligen Versorgern vertraglich vereinbarte Preis.
Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs (bezogen auf das Jahr 2021) zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde. Große Wärmekunden bekommen 70 Prozent des Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zum garantierten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh.
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