Juni 2020 |
200611 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bisher gab es 16 reguläre Ausschreibungen für Windkraft an Land. Davon waren die ersten drei stark überzeichnet, was aber auf den Mißbrauch der Vergünstigungen für "Bürgerenergiegesellschaften" zurückzuführen war (171112). Danach herrschte bald tote Hose, weil es immer schwieriger wurde, geeignete Standorte zu finden. Als Folge der andauernden Unterzeichnung kletterte bei den Auktionen der durchschnittliche Zuschlagswert bis dicht an den zulässigen Höchstwert, den die Bundesnetzagentur für die Jahre 2019 und 2020 vorsichtshalber bei 6,20 Cent pro Kilowattstunde einfror (191106). Aus dem Zuschlagswert ergibt sich nach Abzug der Markterlöse die Höhe der Förderung, die beansprucht werden kann. |
Bei den Ausschreibungen für die beiden wichtigsten erneuerbaren Stromquellen ist das Interesse an neuen Windkraftanlagen nun schon seit zwei Jahren viel geringer als die angebotenen Kapazitäten. Dagegen hält bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen die Nachfrage auch fünf Jahre nach den ersten (Pilot-)Ausschreibungen unvermindert an und liegt weit über den jeweils verfügbaren Ausschreibungsmengen. Das zeigte sich jetzt auch wieder bei den beiden Ausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik, die zum 1. Juni stattfanden und deren vorläufigen Ergebnisse die Bundesnetzagentur am 24. Juni veröffentlichte (wie schon in den Vormonaten hat die Behörde wegen der Corona-Pandemie zunächst darauf verzichtet, die Zuschlagsentscheidungen im Internet bekanntzugeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Die Bekanntgabe der Zuschläge wird im September nachgeholt).
Die Ausschreibung für Windenergie an Land war erneut deutlich unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 825.527 kW wurden 62 Gebote mit 467.590 kW eingereicht. Einen Zuschlag erhalten 61 Gebote mit einem Volumen von 463.990 kW. Damit wird nur etwas mehr als die Hälfte der ausgeschriebenen Menge vergeben.
Regional betrachtet gehen die meisten Zuschläge an Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (21 Zuschläge mit 128.740 kW) und Nordrhein-Westfalen (16 Zuschläge mit 96.850 kW). Drei Zuschläge gehen an Bürgerenergiegesellschaften. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,90 Cent/kWh bis 6,20 Cent/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,14 Cent/kWh und damit über dem der Vorrunde (6,07 Cent/kWh). Ein Gebot musste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden.
In der Solarausschreibung wurden 101 Gebote mit einem Umfang
von 447.225 kW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 96.358 kW war
damit erneut sehr deutlich überzeichnet. Insgesamt erhalten 21 Gebote den
Zuschlag für eine zu errichtende Solarleistung von 99.567 kW. Die im
Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,90
Cent/kWh und 5,40 Cent/kWh (Vorrunde: 4,64 bis 5,48 Cent/kWh). Der
durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist leicht angestiegen
und liegt bei 5,27 Cent/kWh (Vorrunde: 5,18 Cent/kWh). Neun Gebote mussten
aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gab es bisher 14 reguläre Ausschreibungen. Zuvor wurden in den Jahren 2015 und 2016 sechs Pilot-Ausschreibungen durchgeführt, um die generelle Umstellung der Förderpraxis ab 2017 zu erproben. Von Anbeginn bis jetzt war die Nachfrage der Bieter weit größer als das zur Verfügung stehende Angebot. Als Folge der lebhaften Konkurrenz sank der durchschnittliche Zuschlagswert von anfangs 9,17 Cent/kWh zeitweilig um mehr als die Hälfte. Bei der jüngsten Ausschreibung betrug er 5,27 Cent/kWh. |
Die Bundesnetzagentur gab am 18. Juni außerdem die Ergebnisse von zwei Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme bekannt, die zum Gebotstermin 2. Juni stattfanden. Zu der ausgeschriebenen Menge von 75 Megawatt für KWK-Anlagen wurden 22 Gebote mit einem Volumen von 70,521 Megawatt eingereicht. Hiervon erhielten 21 Gebote mit 68,521 Megawatt einen Zuschlag. Das Ausschreibungsvolumen wurde also nicht ausgeschöpft. Ein Gebot musste vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da es den formalen Anforderungen nicht genügte. Die bezuschlagten Gebote reichten von 4,70 Cent/kWh bis 7,00 Cent/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,22 Cent/kWh und ist der höchste aller bisherigen Ausschreibungsrunden. Erstmalig wurde auch der maximal mögliche Gebotswert geboten und bezuschlagt.
Zur ausgeschriebenen Menge von 29,486 Megawatt für
innovative KWK-Systeme wurden 13 Gebote mit einem Volumen von 43,761
Megawatt eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative
KWK-Systeme wie beim vorangegangenen Gebotstermin überzeichnet. Ein Gebot
musste aus formalen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Von den zwölf zulässigen Geboten konnte für acht ein Zuschlag erteilt
werden. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 9,50 Cent/kWh und 10,98
Cent/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt
10,22 Cent/kWh. Das letzte, teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende
Gebot konnte nicht bezuschlagt werden, da es zum größeren Teil die
ausgeschriebene Menge überstieg. Die ausgeschriebene Menge konnte daher
mit 26,237 Megawatt nur teilweise ausgeschöpft werden.