Oktober 2018

181012

ENERGIE-CHRONIK


WHO empfiehlt 45 Dezibel als noch hinnehmbaren Lärm von Windkraftanlagen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 10. Oktober Richtlinien für den Umgebungslärm in der Region Europa vorgelegt. Der Grenzwert für die hinnehmbare Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen wird dabei mit 45 Dezibel festgelegt. Ein stärkerer Schalldruck habe nachteilige gesundheitliche Auswirkungen, heißt es in der Richtlinie (siehe PDF). Für die durchschnittliche nächtliche Lärmbelästigung gab die WHO keine besondere Empfehlung. Sie begründet dies mit dem nicht ausreichenden Stand der Untersuchungen auf diesem Gebiet.

Deutsche Anforderungen sind tagsüber geringer

Die WHO-Empfehlung stellt tagsüber höhere Anforderungen als die auf Grundlage des Bundesimissionsschutzgesetzes erlassene TA Luft, die in der Zeit von 6 bis 22 Uhr für allgemeine Wohngebiet grundsätzlich einen Schallpegel von 55 Dezibel und für reine Wohngebiete von 50 Dezibel für zulässig erachtet. Die entsprechenden Werte für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sind in der TA Luft mit 40 Dezibel bzw. 35 Dezibel festgelegt.

"In Deutschland sind die Schallemissionen von Windenergieanlagen bereits heute ein wichtiger Bestandteil der Immissionsrechtlichen Prüfung", hieß es deshalb in einer Stellungnahme des Bundesverbands Windenergie (BEW) . "In Teilen gehen die aktuellen Richtlinien der TA Lärm deutlich über die Empfehlungen der WHO hinaus." Außerdem habe die WHO den Grenzwert von 45 Dezibel nicht als "strong recommandation" deklariert, wie sie das bei ihren Empfehlungen zum Lärm von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt und Freizeitaktivitäten tat, sondern nur als "conditional recommandation". Damit stelle sie deutlich klar, "dass die Empfehlungen zur Windenergie nur einen fakultativen Charakter haben" und die Windenergie die schwächste der im Bericht untersuchten Lärmquellen sei.

 

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