Juni 2014 |
140609 |
ENERGIE-CHRONIK |
Mit den Stimmen der schwarz-roten Mehrheit billigte der Bundestag am 27. Juni die Einfügung einer Klausel in Paragraph 249 des Baugesetzbuches, die es den Bundesländern erlaubt, spezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen festzulegen. Die Regierungsparteien setzten damit eine Vereinbarung um, die auf Wunsch der CSU bzw. des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer in den Koalitionsvertrag vom November 2013 aufgenommen wurde (131101).
Die Regelung tritt zum 1. August in Kraft. Die Länder können demnach bis zum 31. Dezember 2015 durch Landesgesetze bestimmen, daß bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Mindestabstand zu Wohnbebauungen einzuhalten ist. Bayern will auf dieser Grundlage ein Gesetz erlassen, wonach der Abstand zu Gebäuden die zehnfache Höhe der Windanlagen betragen muß. Sachsen bereitet ebenfalls eine landesspezifische Regelung vor. Von der großen Mehrheit der Bundesländer wird die Regelung jedoch abgelehnt, wie im Mai das negative Votum des Bundesrats zeigte (140506).
In den Stellungnahmen, welche die vier Bundestagsfraktionen für den Umweltausschuß abgaben, unterstützte nur die Union die Gesetzesänderung vorbehaltlos. Sie sah darin einen "einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen", der die Akzeptanz der Windenergie bei der Bevölkerung vergrößern werde. Die SPD verwies dagegen auf den Koalitionsvertrag, der nun mal "ein Geben und Nehmen" sei, und vertrat die Ansicht, daß die Abstandsregelung zumindest augenblicklich keinen Schaden anrichte. Die Linke sprach von einem bedenklichen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen. Die Klausel werde es einzelnen Ländern ermöglichen, durch entsprechend hoch festgesetzte Mindestabstände den notwendigen Ausbau der Windenergie unmöglich zu machen oder zumindest stark einzuschränken. Die Energiewende sei jedoch eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der alle Länder unter möglichst einheitlichen Rahmenbedingungen mitzuwirken hätten. Die Grünen argumentierten ähnlich und bezeichneten die Regelung als eine "Lex Seehofer".