September 2017 |
170905 |
ENERGIE-CHRONIK |
Fünf norddeutsche Bundesländer haben am 11. September gemeinsam mit der Windkraft-Lobby einen "Cuxhavener Appell 2.0" veröffentlicht, in dem sie einen stärkeren Ausbau der Offshore-Windkraft fordern. Die Deckelung des Zubaues auf insgesamt 6500 MW im Jahr 2020 und 15.000 MW bis 2030, die 2014 mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in § 3 eingeführt wurde, sei zu niedrig angesetzt, um für ausreichend Wettbewerb und Innovationen zu sorgen. Schon jetzt hätten einige Unternehmen angekündigt, Standorte zu schließen und Personal abzubauen (170805, 170808). Insgesamt zeichne sich für die Jahre 2020 bis 2025 eine schwächere und ungleichmäßige Entwicklung ab, die Arbeitsplätze, industrielle Dynamik und Innovationen gefährde. Die beschlossenen Restriktionen müßten deshalb "zeitnah auf den Prüfstand gestellt" werden.
Unterzeichnet ist der Appell von den Wirtschafts- bzw. Energieministern der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen. Ferner unterstützen ihn der Oberbürgermeister von Cuxhaven für insgesamt zwölf Windindustrie-Standorte, die Stiftung Offshore-Windenergie, die Windenergie-Agentur (WAB), die Offshore-Wind-Industrie-Allianz und die Bezirksleitung der IG Metall Küste. Die Bezeichnung "Cuxhavener Appell 2.0" bezieht sich darauf, daß dieselbe Unterzeichner-Allianz schon im August 2013 einen "Cuxhavener Appell" veröffentlichte, mit dem sie die damals zur Neuwahl anstehende Bundesregierung aufforderte, die Zukunft der Offshore-Windindustrie zu sichern. Unter anderem verlangte sie damals "die Realisierung von Anlagen mit 6 bis 7 Gigawatt installierter Leistung in Nord- und Ostsee bis 2020, damit die bestehende Industrie erhalten bleibt und Folgeprojekte realisieren kann". Die schwarz-rote Koalition hat diese Forderung dann in die EEG-Novellierung übernommen, indem sie die Deckelung des Zubaues auf insgesamt 6500 MW im Jahr 2020 verfügte.
In ihrem neuen Appell machen die Unterzeichner geltend, daß die Deckelung damals unter Kostengesichtspunkten erfolgt sei und die damalige Begründung "nun nicht mehr greift". Die erste Ausschreibungsrunde für Offshore-Windparks, bei der drei der vier bezuschlagten Projekte ganz ohne Förderung auskamen (170401), habe "die Wettbewerbsfähigkeit der Offshore-Windenergie eindrucksvoll gezeigt und gleichzeitig verdeutlicht, welchen kostengünstigen Beitrag die Windenergie auf See für die Energiewende leisten kann". Das alte Ausbauziel müsse deshalb auf mindestens 20 Gigawatt bis 2030 und mindestens 30 Gigawatt bis 2035 erhöht werden. Die Netzentwicklungsplanung und die Netzanschlußkapazitäten seien entsprechend anzupassen.
Außerdem soll die neue Bundesregierung, die aufgrund des Bundestagswahlergebnisses vom 24. September gebildet wird, eine ganze Reihe weiterer Forderungen erfüllen. Unter anderem gehört dazu ein "ambitioniertes FuE-Förderprogramm des Bundes für die Offshore-Windenergie, welches auch Testfelder für die Erprobung neuer Technologien vorsehen muß".