Januar 2016 |
160116 |
ENERGIE-CHRONIK |
"Vor dem Hintergrund der im Januar in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen für den Netzausbau" (151203) haben sich die vier Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW über neue Grundsätze zur Verantwortung für den Bau und Betrieb der geplanten Hochspannungs-Gleichstromleitungen (HGÜ) verständigt. Wie sie am 27. Januar mitteilten, wird TenneT den Bau des bayerischen Abschnitts der HGÜ-Trasse D übernehmen, nachdem der Endpunkt der Trasse von Gundremmingen zum Netzknoten Isar verlegt wurde (151002). Bisher war dafür Amprion zuständig, obwohl die Leitung ab der thüringisch-bayerischen Landesgrenze größtenteils durch das Gebiet von TenneT führt, da Gundremmingen im Gebiet von Amprion liegt und die Verantwortung für die einzelnen Bauabschnitte jenen Übertragungsnetzbetreibern zugewiesen wurde, in deren Gebiet die HGÜ-Leitungen beginnen bzw. enden. In Thüringen und Sachsen-Anhalt bleibt 50Hertz für den Bau der HGÜ-Trasse D zuständig.
Zugleich übernimmt Amprion die Ausführung des nördlichen Abschnitts der HGÜ-Trasse A komplett. Diese beginnt zwar im Netzgebiet von TenneT bei Emden, verläuft aber den weitaus größten Teil der Strecke bis zum Umspannwerk Osterath durch den Zuständigkeitsbereich von Amprion. Den südlichen Abschnitt der HGÜ-Trasse A von Osterath bis Philippsburg, der als "Ultranet" ausgeführt wird (120401, 150203), baut Amprion dagegen weiterhin nur bis zur baden-württembergischen Landesgrenze. Für das restliche kurze Stück bis Philippsburg bleibt TransnetBW zuständig.
Nach § 12c Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes kann die Regulierungsbehörde bestimmen, welcher Betreiber von Übertragungsnetzen für die Durchführung einer im Netzentwicklungsplan enthaltenen Maßnahme verantwortlich ist.
Über die "Thüringer Strombrücke", die zur Entlastung der 380-kV-Leitung zwischen Remptendorf und Redwitz dringend erforderlich ist (151201), fließt seit 17. Dezember 2015 erstmals Strom. Wie 50Hertz mitteilte, wurde auf dem dritten und letzten Abschnitt von Altenfeld bis Redwitz einer der beiden Stromkreise testweise in Betrieb genommen. Zugleich wurde der Abschnitt Vieselbach - Altenfeld, der seit Juli vergangenen Jahres fertig ist, in den Dauerbetrieb überführt. Die ursprünglich für 2016 vorgesehene Inbetriebnahme der Leitung sei teilweise vorgezogen worden, um den Stromtransport zwischen Nord- und Süddeutschland noch vor der kritischen Winterzeit zu verbessern und zur Netzstabilität im Norden Bayerns nach der Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (150606) beizutragen.
Dagegen verzögert sich die Entlastung der Leitungen, die im Osten der 50Hertz-Regelzone bei Vierraden den (Wind-)Strom über die Grenze nach Polen transportieren (151201). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 21. Januar den Planfeststellungsbeschluß für die sogenannte Uckermarkleitung zwischen Bertikow und Neuenhagen in Brandenburg für rechtswidrig erklärt. Es gab damit den Klagen des Nabu-Landesverbandes Brandenburg und zweier privater Kläger statt. Das Gericht bezweifelt nicht die Notwendigkeit der Leitung, sieht aber Nachbesserungsbedarf beim Vogelschutz: Die leitungsbedingte Erhöhung des Mortalitätsrisikos sei nicht artspezifisch untersucht worden.