Oktober 2013

131006

ENERGIE-CHRONIK


 

 
Für das kommende Jahr prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber einen weiteren Anstieg der EEG-Strommengen um rund 15 Terawattstunden (TWh) auf knapp 150 TWh. Davon entfallen rund 70 TWh auf Windenergie, 37 TWh auf Photovoltaik, 35 TWh auf Biomasse und 6 TWh auf Wasserkraft. Wie die Grafik zeigt, wird dieser EEG-Strom zu 62 Prozent über die in § 33b EEG aufgeführten drei Formen der "Direktvermarktung" subventioniert. Dies geschieht wiederum fast durchweg über die "Marktprämie". Das sogenannte Grünstromprivileg spielt kaum eine Rolle, und die "sonstige Direktvermarktung" verschwindet sogar in der grafischen Darstellung. Die hergebrachte Festvergütung ist nur noch bei der Photovoltaik die Regel. Als Besonderheit kommt bei der Photovoltaik noch der Eigenverbrauch hinzu: Er ist inzwischen so attraktiv, daß er knapp acht Prozent des gesamten Solarstroms ausmacht, obwohl der 2009 eingeführte Eigenverbrauchs-Bonus ab April 2012 für Neuanlagen gestrichen wurde.

Die restlichen 2 TWh der prognostizierten EEG-Gesamterzeugung entfallen auf Gase und Geothermie. Wegen ihrer relativen Geringfügigkeit wurden sie in der Darstellung weggelassen. Die entsprechenden Daten sind aber der Tabelle zu entnehmen, die der Grafik zugrundeliegt.

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EEG-Umlage steigt auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde

Die von den Stromverbrauchern zu bezahlende EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Bisher lag sie 5,277 Cent/kWh. Sie steigt somit um fast ein Fünftel des bisherigen Satzes. Dies teilten die vier Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober mit. Da auch auf die staatlich verfügten Belastungen des Strompreises zusätzlich die Mehrwertsteuer fällig wird, beträgt die reale Belastung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 7,43 Cent/kWh. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden bedeutet dies im kommenden Jahr eine Mehrbelastung um 40 Euro, die den EEG-Anteil seiner Stromrechnung auf 260 Euro erhöht.

Von den 6,24 Cent/kWh werden 5,0 Cent oder insgesamt 19,1 Milliarden Euro benötigt, um die Differenz zwischen den prognostizierten Kosten und den prognostizierten Börsenerlösen auszugleichen. Davon entfallen rund 2,4 Cent auf Photovoltaik, 1,3 Cent auf Biomasse, 1,0 Cent auf Wind Onshore, 0,3 Cent auf Wind Offshore und weniger als 0,1 Cent auf die restlichen Energieträger.

Weitere 0,6 Cent/kWh sind nötig, um das Defizit des EEG-Kontos auszugleichen, das Ende September 2,2 Milliarden Euro betrug (130902). Hinzu kommen 0,5 Cent/kWh für die sogenannte Liquiditätsreserve sowie 0,1 Cent für sonstige Kosten.

"EEG-Umlage ist schon lange kein Preisschild mehr für den Ausbau der erneuerbaren Energien"

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nahm die Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber zum Anlaß, um vor dem Trugschluß zu warnen, daß sich in der EEG-Umlage die objektiv notwendigen Kosten der Erneuerbaren-Förderung widerspiegeln würden. Nach seinen Berechnungen entfallen von den 6,24 Cent/kWh lediglich 2,54 Cent auf die reinen Finanzierungskosten für EEG-Anlagen. Entsprechend sei auch der Zubau von Anlagen nur mit 0,15 Cent oder 15 Prozent am Anstieg der EEG-Umlage um knapp 1 Cent/kWh beteiligt. "Die EEG-Umlage ist also schon lange kein Preisschild mehr für den Ausbau der Erneuerbaren Energien", erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Den größten Anteil am Anstieg der Umlage hätten mit 36 Prozent der Rückgang des Strompreises an der Börse und mit 33 Prozent die "besondere Ausgleichsregelung" im EEG, die Großverbraucher mehr oder weniger von der Zahlung der EEG-Umlage befreit.

Vor allem der neue Ausgleichsmechanismus ließ die EEG-Umlage explodieren

Der BEE spricht damit die Tatsache an, daß es hauptsächlich der neue "Ausgleichsmechanismus" ist, der in Verbindung mit dem dadurch bewirkten Verfall der Börsenpreise die Hauptursache für die Explosion der EEG-Umlage darstellt. Mit dieser seit 2009 praktizierten Neuregelung wurde die bisherige Absatzgarantie für den geförderten EEG-Strom beseitigt und durch einen "marktwirtschaftlichen" Mechanismus ersetzt, der sich sehr schnell als Schildbürgerstreich herausstellte (091201). Trotzdem wurde an der falschen Weichenstellung festgehalten, obwohl die EEG-Umlage ab 2010 deutlich stärker stieg als die damit geförderten Strommengen (121001). Vor allem wurde dieser entscheidende Faktor in der öffentlichen Diskussion um die Explosion der EEG-Umlage völlig ausgeblendet. Sogar Qualitätsmedien zeigten in ihrer Berichterstattung eine erstaunliche Unbedarftheit und erweckten den Eindruck, als ob die Explosion der EEG-Umlage allein auf einen entsprechenden Zubau an Solar- oder Windkraftanlagen zurückzuführen sei (101001).

Ein Fünftel der EEG-Umlage resultiert aus der Entlastung der Großstromverbraucher

Der zweitwichtigste Faktor für die Aufblähung der EEG-Umlage war – wie der BEE ebenfalls zutreffend feststellt – die "besondere Ausgleichsregelung", mit der Großstromverbraucher seit 2003 in immer größerem Umfang von der Zahlung befreit wurden. Derzeit verringert sich die Umlage für solche "privilegierten Letztverbraucher" auf ein bis zehn Prozent des Normalsatzes. Ab einem Stromverbrauch von 100 GWh sinkt sie sogar auf 0,05 Cent/kWh. Die dadurch erzielte Entlastung betrug in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro (130503). Bei den "nicht privilegierten Letztverbrauchern" – das sind Haushalte und kleineres Gewerbe – schlägt diese Entlastung jedoch als zusätzliche Belastung zu Buche. Dieser Umverteilungseffekt machte 2013 gut 15 Prozent der EEG-Umlage aus. Als Folge des weiteren Anstiegs auf 6,24 Cent/kWh wird er sich noch stärker auswirken. Nach Angaben des BEE belastet die Entlastung der Großstromverbraucher die übrigen Verbraucher im kommenden Jahr mit 1,26 Cent/kWh und ist so zu einem Fünftel an der EEG-Umlage beteiligt.

Im kommenden Jahr wird es übrigens noch mehr "privilegierten Letztverbraucher" geben. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Bis zum Stichtag 1. Juli 2013 haben insgesamt 2379 Unternehmen entsprechende Anträge gestellt. Das sind 324 mehr als im Vorjahr. Ferner machte die Bundesregierung folgende Angaben:

 

  Anzahl der Unternehmen, die für das jeweilige Folgejahr ihre Privilegierung beantragten Anzahl der von diesen Anträgen betroffenen Abnahmestellen Anzahl der für das Folgejahr tatsächlich bewilligten Abnahmestellen Zusatzbelastung der nicht privilegierten Letztverbraucher im laufenden Jahr in Cent/kWh
2013
2379
3471
keine Angaben*
keine Angaben**
2012
2055
3184
2276
0,63
2011
813
1137
979
0,60
2010
650
890
800
0,30
2009
589
797
754

0,17

2008
540
740
695
0,17
2007
438
579
564
0,14
2006
406
543
492
0,11

* Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat noch nicht abschließend über die Anträge entschieden
** einer anderen Quelle zufolge (130503) stieg die Zusatzbelastung 2013 auf 0,98 Cent/kWh

 

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