Oktober 2013 |
131006 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die restlichen 2 TWh der prognostizierten EEG-Gesamterzeugung entfallen
auf Gase und Geothermie. Wegen ihrer relativen Geringfügigkeit
wurden sie in der Darstellung weggelassen. Die entsprechenden Daten
sind aber der Tabelle zu entnehmen, die der Grafik zugrundeliegt.
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Die von den Stromverbrauchern zu bezahlende EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Bisher lag sie 5,277 Cent/kWh. Sie steigt somit um fast ein Fünftel des bisherigen Satzes. Dies teilten die vier Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober mit. Da auch auf die staatlich verfügten Belastungen des Strompreises zusätzlich die Mehrwertsteuer fällig wird, beträgt die reale Belastung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 7,43 Cent/kWh. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden bedeutet dies im kommenden Jahr eine Mehrbelastung um 40 Euro, die den EEG-Anteil seiner Stromrechnung auf 260 Euro erhöht.
Von den 6,24 Cent/kWh werden 5,0 Cent oder insgesamt 19,1 Milliarden Euro benötigt, um die Differenz zwischen den prognostizierten Kosten und den prognostizierten Börsenerlösen auszugleichen. Davon entfallen rund 2,4 Cent auf Photovoltaik, 1,3 Cent auf Biomasse, 1,0 Cent auf Wind Onshore, 0,3 Cent auf Wind Offshore und weniger als 0,1 Cent auf die restlichen Energieträger.
Weitere 0,6 Cent/kWh sind nötig, um das Defizit des EEG-Kontos auszugleichen, das Ende September 2,2 Milliarden Euro betrug (130902). Hinzu kommen 0,5 Cent/kWh für die sogenannte Liquiditätsreserve sowie 0,1 Cent für sonstige Kosten.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nahm die Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber zum Anlaß, um vor dem Trugschluß zu warnen, daß sich in der EEG-Umlage die objektiv notwendigen Kosten der Erneuerbaren-Förderung widerspiegeln würden. Nach seinen Berechnungen entfallen von den 6,24 Cent/kWh lediglich 2,54 Cent auf die reinen Finanzierungskosten für EEG-Anlagen. Entsprechend sei auch der Zubau von Anlagen nur mit 0,15 Cent oder 15 Prozent am Anstieg der EEG-Umlage um knapp 1 Cent/kWh beteiligt. "Die EEG-Umlage ist also schon lange kein Preisschild mehr für den Ausbau der Erneuerbaren Energien", erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Den größten Anteil am Anstieg der Umlage hätten mit 36 Prozent der Rückgang des Strompreises an der Börse und mit 33 Prozent die "besondere Ausgleichsregelung" im EEG, die Großverbraucher mehr oder weniger von der Zahlung der EEG-Umlage befreit.
Der BEE spricht damit die Tatsache an, daß es hauptsächlich der neue "Ausgleichsmechanismus" ist, der in Verbindung mit dem dadurch bewirkten Verfall der Börsenpreise die Hauptursache für die Explosion der EEG-Umlage darstellt. Mit dieser seit 2009 praktizierten Neuregelung wurde die bisherige Absatzgarantie für den geförderten EEG-Strom beseitigt und durch einen "marktwirtschaftlichen" Mechanismus ersetzt, der sich sehr schnell als Schildbürgerstreich herausstellte (091201). Trotzdem wurde an der falschen Weichenstellung festgehalten, obwohl die EEG-Umlage ab 2010 deutlich stärker stieg als die damit geförderten Strommengen (121001). Vor allem wurde dieser entscheidende Faktor in der öffentlichen Diskussion um die Explosion der EEG-Umlage völlig ausgeblendet. Sogar Qualitätsmedien zeigten in ihrer Berichterstattung eine erstaunliche Unbedarftheit und erweckten den Eindruck, als ob die Explosion der EEG-Umlage allein auf einen entsprechenden Zubau an Solar- oder Windkraftanlagen zurückzuführen sei (101001).
Der zweitwichtigste Faktor für die Aufblähung der EEG-Umlage war – wie der BEE ebenfalls zutreffend feststellt – die "besondere Ausgleichsregelung", mit der Großstromverbraucher seit 2003 in immer größerem Umfang von der Zahlung befreit wurden. Derzeit verringert sich die Umlage für solche "privilegierten Letztverbraucher" auf ein bis zehn Prozent des Normalsatzes. Ab einem Stromverbrauch von 100 GWh sinkt sie sogar auf 0,05 Cent/kWh. Die dadurch erzielte Entlastung betrug in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro (130503). Bei den "nicht privilegierten Letztverbrauchern" – das sind Haushalte und kleineres Gewerbe – schlägt diese Entlastung jedoch als zusätzliche Belastung zu Buche. Dieser Umverteilungseffekt machte 2013 gut 15 Prozent der EEG-Umlage aus. Als Folge des weiteren Anstiegs auf 6,24 Cent/kWh wird er sich noch stärker auswirken. Nach Angaben des BEE belastet die Entlastung der Großstromverbraucher die übrigen Verbraucher im kommenden Jahr mit 1,26 Cent/kWh und ist so zu einem Fünftel an der EEG-Umlage beteiligt.
Im kommenden Jahr wird es übrigens noch mehr "privilegierten Letztverbraucher" geben. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Bis zum Stichtag 1. Juli 2013 haben insgesamt 2379 Unternehmen entsprechende Anträge gestellt. Das sind 324 mehr als im Vorjahr. Ferner machte die Bundesregierung folgende Angaben:
Anzahl der Unternehmen, die für das jeweilige Folgejahr ihre Privilegierung beantragten | Anzahl der von diesen Anträgen betroffenen Abnahmestellen | Anzahl der für das Folgejahr tatsächlich bewilligten Abnahmestellen | Zusatzbelastung der nicht privilegierten Letztverbraucher im laufenden Jahr in Cent/kWh | |
2013 |
2379 |
3471 |
keine Angaben* |
keine Angaben** |
2012 |
2055 |
3184 |
2276 |
0,63 |
2011 |
813 |
1137 |
979 |
0,60 |
2010 |
650 |
890 |
800 |
0,30 |
2009 |
589 |
797 |
754 |
0,17 |
2008 |
540 |
740 |
695 |
0,17 |
2007 |
438 |
579 |
564 |
0,14 |
2006 |
406 |
543 |
492 |
0,11 |
* Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat noch nicht abschließend über
die Anträge entschieden |