September 2013

130905

ENERGIE-CHRONIK


Stromwirtschaft präzisiert ihre Vorstellungen zu EEG-Reform und Versorgungssicherheit

Fünf Tage nach den Bundestagswahlen hat die deutsche Stromwirtschaft am 27. September der neuen Regierung von Angela Merkel – die wegen des Ausscheidens der FDP aus dem Bundestag entweder die SPD oder die Grünen als Koalitionspartner brauchen wird – eine "Branchenlösung zur Weiterentwicklung des Energiemarktes" vorgelegt. Das vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erarbeitete Papier wurde unter Beteiligung aller im BDEW vertretenen Unternehmensformen, Sparten und Wertschöpfungsstufen in einer Sondersitzung des Verbandsvorstandes bereits am 18. September beschlossen. Es präzisiert die bisher nur vage formulierten Vorstellungen der Branche zur EEG-Reform und Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit durch ein neues "Marktdesign" (130406). Die Förderung der Erneuerbaren Energien soll demnach auf dem vorhandenen, aber weiter entwickelten Marktprämienmodell aufbauen, wobei für Neuanlagen eine Pflicht zur Direktvermarktung des erzeugten Stroms eingeführt wird. Zweitens soll ein dezentraler "Leistungsmarkt" geschaffen werden, in dem "Versorgungssicherheitsnachweise" gehandelt werden. Darüber hinaus werden flankierende Maßnahmen in vier weiteren Bereichen empfohlen.

"Direktvermarktung" soll Pflicht und die "Marktprämie" als Festbetrag gewährt werden


Wie diese Grafik zeigt, ging die Zahl der Volllaststunden bisher nur bei den Gaskraftwerken deutlich zurück, die für den Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung aus erneuerbaren Quellen am dringendsten benötigt werden. Bei Atom- und Kohlekraftwerken, deren Leistung ebenfalls jederzeit zur Verfügung steht, hat sie dagegen von 2010 bis 2012 sogar zugenommen. Anders gesagt: Es ist nicht die zunehmende Einspeisung aus erneuerbaren Quellen, welche Gaskraftwerke vom Markt verdrängt, sondern die Aufrechterhaltung und Ausweitung der Atom- und Kohleverstromung (siehe 130801).
Quelle: BDEW

In einem ersten Schritt soll die bereits zur Regel gewordene "Direktvermarktung" (130201), bei der die Differenz zwischen Erlös und garantierter Einspeisungsvergütung in Form einer "Marktprämie" ausgeglichen wird, für Neuanlagen verpflichtend eingeführt werden. Die sogenannte Management-Prämie (120811) entfällt. In einem zweiten Schritt wird die EEG-Förderung nicht mehr über einen bestimmten Zeitraum, sondern für eine bestimmte Strommenge gezahlt. Parallel dazu wird die Marktprämie nicht mehr als Differenzausgleich, sondern als fixer Aufschlag auf den Börsenpreis gewährt. So soll verhindert werden, daß EEG-Strom auch bei sehr niedrigen oder gar negativen Börsenpreisen angeboten wird, wie das der seit 2009 praktizierte neue "Ausgleichsmechanismus" bewirkt, der entscheidend zur Explosion der EEG-Umlage beigetragen hat (130902). Die Höhe der fixierten Marktprämie könne zum Beispiel im Rahmen einer Auktion und auf der Grundlage eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausbaupfades für die Erneuerbaren ermittelt werden.

Einer der weiteren Vorschläge zur EEG-Reform ist, daß die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien zunehmend auch Verantwortung für das technische Funktionieren des Stromversorgungssystems übernehmen. Beispielsweise sollen sie verpflichtet werden, ihre Anlagen mit Techniken zur Leistungsregelung und Fernsteuerung auszurüsten.

"Versorgungssicherheitsnachweis" für Stromvertriebe

Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit schlägt die Branche die Einführung eines "Leistungsmarkts" vor. Damit soll verhindert werden, daß weiterhin benötigte Gas- und Kohlekraftwerke nicht unrentabel werden, weil infolge der zunehmenden Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen die Zahl ihrer Volllast-Stunden sinkt (siehe hierzu auch nebenstehende Grafik, die diese Argumentation in einem etwas anderen Licht erscheinen läßt). Die Stromvertriebe sollen verpflichtet werden, "Versorgungssicherheitsnachweise" zu erwerben, die dem Umfang ihres Absatzes entsprechen. Diese Nachweise würden ihnen von den Betreibern solcher Kraftwerke verkauft, die über eine gesicherte, weil ständig verfügbare Leistung verfügen. Neben der tatsächlich erzeugten und verkauften Strommenge würde so den Betreibern von Atom-, Kohle- und Gaskraftwerken auch die bloße Vorhaltung von Kapazitäten honoriert.

Monopolkommission plädiert für "wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell"

Die Monopolkommission hat am 5. September ihr viertes Sondergutachten nach § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt. Es trägt den Titel "Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende". Unter anderem schlägt sie vor, die Förderung der erneuerbaren Energien auf ein "wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild" umzustellen. Die räumliche Ansiedlung von Erzeugungsanlagen soll durch eine Komponente in den Netzentgelten gesteuert werden. Ferner warnt sie davor, durch die Einführung von Kapazitätsmärkten voreilig weitere Kostensteigerungen herbeizuführen. Ebenfalls nicht sinnvoll sei die Schaffung eines Bundesenergieministeriums, wie das etwa von der SPD beabsichtigt wurde (130810). Eine solche Bündelung der bisher auf die Ministerien für Umwelt und Wirtschaft verteilten energiepolitischen Kompetenzen würde nach Auffassung der Kommission mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen.

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