September 2011

110916

ENERGIE-CHRONIK


Vattenfall verspricht 20 Euro Entschädigung bei mehr als dreistündigem Stromausfall

Am 22. September versprach Vattenfall, künftig alle Haushaltskunden mit 20 Euro zu entschädigen, wenn sie länger als drei Stunden ohne Strom sein sollten. Die 20-Euro-Entschädigung ist Bestandteil der PR-Aktion "Kundenversprechen", die der Vattenfall-Konzern in Hamburg und Berlin gestartet hat, wo er als Nachfolger der früheren lokalen Stromversorger HEW und Bewag auch die Endkunden versorgt. Die Aktion ist vom 26. September 2011 bis zum 31. Dezember 2014 befristet.

Vorausgegangen war am 11. September ein Stromausfall in den Hamburger Stadtteilen Winterhude, Eppendorf und Alsterdorf, der dreieinhalb Stunden dauerte. Nach Angaben des Netzbetreibers Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH waren 5250 Haushalte betroffen. Ursache sei ein Kabelschaden gewesen. Weil auch etliche Ampeln nicht funktionierten, kam es an einer Kreuzung zum Zusammenstoß von fünf Fahrzeugen.

Die Wiederholung einer solchen Netzstörung würde Vattenfall künftig also gut 100.000 Euro kosten. Die Entschädigung gilt allerdings nicht für Unterbrechungen, die angekündigt werden oder durch "Einwirkungen aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz" entstehen. Ausgeschlossen sind ferner Stromausfälle, die sich aus Systemeingriffen zur Vermeidung eines Netzzusammenbruchs im Sinne von § 13 und § 14 des Energiewirtschaftsgesetzes ergeben. Außerdem zahlt Vattenfall nicht, soweit und solange die Beseitigung der Netzstörung durch "höhere Gewalt" verhindert wird oder aus wirtschaftlichen Gründen im Sinne von § 18 Abs.1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht zugemutet werden kann.

Generell ist das "Kundenversprechen" nicht so kulant, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Zum einen zahlt Vattenfall nicht bei Stromausfällen, die durch Störungen im Übertragungsnetz entstehen oder durch Systemeingriffe, wie sie sich seit 2009 gerade im Bereich des früheren Vattenfall-Transportnetzes häufen (101011, 110114) und infolge der Abschaltung von acht Kernkraftwerken künftig vermehrt zu erwarten sind (110401, 110502). Zum anderen haftet der Netzbetreiber nach § 18 der Niederspannungsanschlußverordnung (NAV) ohnehin für Stromausfälle: Im Einzelfall können die Kunden Schadenersatz bis zu 5000 Euro verlangen.

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