Juli 2010

100701

ENERGIE-CHRONIK


Abstriche an Solarförderung treten mit Verzögerung in Kraft

Auf Wunsch des Bundesrats wurden die vom Bundestag am 6. Mai beschlossenen Abstriche bei den Vergütungen für Solarstrom (100501) Anfang Juli ein weiteres Mal entschärft: Es bleibt zwar grundsätzlich bei den beschlossenen Regelungen und beim (rückwirkenden) Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2010. Die einmaligen Absenkungen der Vergütungen um 16, 15 und 11 Prozent gemäß § 20 Abs. 4 EEG werden aber ein Vierteljahr lang um jeweils drei Prozentpunkte gesenkt und somit erst zum 1. Oktober 2010 in vollem Umfang wirksam.

Der Bundesrat machte sich damit erneut zum Fürsprecher der Solar-Lobby. Vor allem die ostdeutschen und die von der SPD geführten Länder argumentierten mit dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen, falls die subventionsverwöhnte Branche zu sehr abspecken muß. Zunächst wollte der Bundesrat die einmalige Absenkung der Vergütungen auf maximal zehn Prozent begrenzen. Indessen war das mehr eine symbolische Forderung, da das Gesetz nicht seiner Zustimmung bedurfte und ein Einspruch von der Bundestagsmehrheit zurückgewiesen werden konnte. Als er am 4. Juli die Zustimmung verweigerte und den Vermittlungsausschuß anrief, hätte er deshalb auch nur eine Verzögerung der Beschlußfassung erreichen können. Dennoch verständigten sich beide Seiten am 6. Juli im Vermittlungsausschuß auf die nachträgliche Einführung der Karenzzeit von einem Vierteljahr. Das so geänderte Gesetz wurde am 8. Juli vom Bundestag erneut mit den Stimmen der Koalition gebilligt und fand am folgenden Tag auch die Zustimmung des Bundesrats.

Die Obergrenze für installierte Leistung wird zumindest in diesem Jahr weit übertroffen

Mit der jetzt beschlossenen Regelung soll erreicht werden, daß sich bei Photovoltaik-Anlagen der jährliche Zubau in einem Korridor zwischen 2,5 und 3,5 Gigawatt installierter Leistung bewegt (100501). Die Obergrenze wird aber zumindest in diesem Jahr nicht eingehalten. Wie die Bundesnetzagentur am 27. Juli mitteilte, erwartet sie allein für das erste Halbjahr 2010 einen Zubau von über drei Gigawatt.

Zunächst sollte die Kürzung der Solarstrom-Vergütungen bereits zum 1. April 2010 in Kraft treten (100105). Daraufhin kletterte die Zahl der installierten Anlagen im letzten Quartal des Jahres 2009 nochmals enorm nach oben und erreichte mit 3,8 Gigawatt für das gesamte Jahr einen Höchststand (100403). Die Verschiebung der Kürzungen auf den 1. Juli (100203) sowie die jetzt beschlossene Karenzzeit von einem Vierteljahr sind zweifellos die Hauptursache dafür, daß die "Torschlußstimmung" bei den Investoren weiter anhielt und sich vermutlich auch noch in der zweiten Jahreshälfte auswirken wird.

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