Februar 2010

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ENERGIE-CHRONIK


Solarstrom-Förderung wird zum 1. Juli um 16 Prozent gekürzt

Die geplante Kürzung der Solarstrom-Förderung wird vom 1. April auf den 1. Juli 2010 verschoben. Sie beträgt dann aber 16 statt 15 Prozent. Darauf einigten sich am 23. Februar die Koalitionspartner Union und FDP. Der Kompromiß soll am 3. März vom Kabinett verabschiedet und in den Bundestag eingebracht werden.

Strittig war zwischen den Koalitionspartnern vor allem die Solarförderung für Anlagen auf Ackerflächen. Die FDP wollte diese weiterhin gefördert haben, während die CSU befürchtete, daß die Solarförderung den Ackerbau verdrängen würde. Die von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) im Januar vorgestellten Eckpunkte sahen zunächst nur vor, Anlagen auf Ackerflächen mit einer Kürzung um 25 Prozent weniger rentabel zu machen. Bei den jetzigen Verhandlungen setzte sich aber die CSU mit der Forderung durch, solche Anlagen überhaupt nicht mehr zu fördern. Für Solarparks auf sonstigen Freiflächen wird die Regelung dagegen günstiger: Die einmalige Kürzung beträgt hier generell weiterhin nur 15 Prozent und sinkt auf 11 Prozent, falls es sich um Deponien, ehemaliges Militärgelände oder Industriebrachen handelt.

Dachanlagen für den Eigenverbrauch werden noch lukrativer als zuvor

Eine weitere Änderung gegenüber der ursprünglich geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (100105) besteht darin, daß der Anreiz für den Eigenverbrauch von Solarstrom nicht ganz so stark erhöht wird. Die Vergütung beim Verzicht auf Netzeinspeisung steigt jetzt nur noch von 3,6 auf 8 Cent pro Kilowattstunde, während zunächst 10 Cent vorgesehen waren. Allerdings bleiben Eigenverbraucher nach wie vor von der einmaligen Kürzung der Vergütungen ausgenommen, die jetzt 16 Prozent beträgt. Damit wird der Bau von privaten Dachanlagen für den Eigenverbrauch noch lukrativer als zuvor. Die erhöhte Vergütung für Eigenverbrauch soll vorläufig aber nur bis Ende 2011 gelten.

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