November 2003

031111

ENERGIE-CHRONIK


RWE darf vier weitere Stadtwerke-Beteiligungen erwerben

Der RWE-Konzern darf jeweils zwanzig Prozent an den Stadtwerken Wuppertal und Velbert sowie eine Beteiligung von 25 Prozent an den Stadtwerken Remscheid erwerben und die bereits bestehende fünfzigprozentige Beteiligung an den Stadtwerken Oberhausen auf 90 Prozent aufstocken. Das Bundeskartellamt verband die Erlaubnis jedoch mit der Auflage, daß RWE vorher die Beteiligungen an den Stadtwerken Leipzig und Düsseldorf abgibt. Beide Auflagen sind für RWE insofern leicht zu erfüllen, als sie der gegenwärtigen Geschäftspolitik entsprechen, sich von nicht strategischen Beteiligungen zu trennen. Die Stadt Leipzig, mit der das Verhältnis stets problematisch war, hat dem Rückkauf des 40-Prozent-Anteils bereits zugestimmt (030713). Die zwanzigprozentige Beteiligung an den Stadtwerken Düsseldorf hat seit der Übernahme von 29,9 Prozent Unternehmensanteilen durch die Energie Baden-Württemberg (010707) an Bedeutung verloren.

Die Presssemitteilung der Behörde vom 5. November zitiert den Kartellamtspräsidenten Ulf Böge mit den Worten: "Wenn es um die Kompensierung von wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen eines Beteiligungsvorhabens an Stadtwerken geht, kommt der Abgabe von Beteiligungen an anderen, mindestens gleichwertigen Stadtwerken vorrangige Bedeutung zu. Diese Art der Kompensierung ermöglicht am ehesten einen verläßlichen Vergleich von wettbewerbsbeschränkenden und wettbewerbsfördernden Wirkungen."

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