Juli 2003 |
030718 |
ENERGIE-CHRONIK |
Am 30. Juni endete die Antragsfrist für das sogenannte 100.000-Dächer-Programm zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen, das als Bestandteil der rot-grünen Koalitionsvereinbarung 1999 von der Bundesregierung gestartet wurde (981231). Das Bundesumweltministerium teilte aus diesem Anlaß mit, daß bisher Anträge für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 250 MW bewilligt worden seien und daß bis Ende des Jahres das Ziel von rund 300 MW neu installierte Photovoltaik-Leistung erreicht sein werde. Kurz vor Antragsschluß seien bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) täglich rund 300 Anträge mit einem Kreditvolumen von rund 10 Millionen Euro oder einer Leistung von 2 MW eingegangen gegenüber 60 Anträgen täglich im Mai vorigen Jahres.
Zunächst war das Interesse am 100.000-Dächer-Programm äußerst gering gewesen (991122). Erst die zusätzliche Subventionierung des mit den Anlagen erzeugten Solarstroms durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ( 000201) löste dann eine solche Nachfrage aus, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Bearbeitung von Anträgen vorübergehend stoppte (000724).
Aufgrund der massiven Subventionierung durch das EEG und das 100.000-Dächer-Programm hat sich die installierte Leistung der Photovoltaik-Anlagen von 2001 bis 2003 von rund 180 auf 350 MW annähernd verdoppelt. Die durchschnittliche Nennleistung einer Anlage beträgt inzwischen über fünf Kilowatt (020703). Allein von 2000 bis 2001 hat sich die Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen ins Netz mit einem Anstieg von 32 auf 68 Millionen Kilowattstunden mehr als verdoppelt. Der Beitrag des Solarstroms zur Deckung des gesamten deutschen Stromverbrauchs erhöhte sich dadurch allerdings lediglich von 0,006 auf 0,01 Prozent.
Die KfW verwies darauf, daß sie auch
nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms zinsgünstige
Darlehen für die Errichtung von Solarstrom-Anlagen aus ihrem
Umweltprogramm und ihrem CO2-Minderungsprogramm vergeben kann.