Juli 2000 |
000724 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeswirtschaftsministerium hob am
6.6. den zeitweiligen Stopp der Bearbeitung von Anträgen
auf Zuschüsse für Solaranlagen (000617) wieder auf. Es folgte damit einem ausdrücklichen
Wunsch des Haushaltsausschusses des Bundestags, dem das Ministerium
am Vortag seinen Bericht über die Förderpraxis in den
ersten vier Monaten dieses Jahres vorgelegt hatte. In dieser Zeit
war die Zahl der Anträge auf Förderung nach dem "100
000-Dächer-Programm" (981231),
das zunächst nur wenig Interesse gefunden hatte (990523), rasant gestiegen, so dass der
vorgesehene Finanzrahmen gesprengt wurde und die Regierung Abstriche
bei der Subventionierung beschließen musste (000501). Ausgelöst wurde die Antragsflut durch die hohen
Solarstrom-Vergütungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(000201). Das Bundeswirtschaftsministerium
wollte mit der Genehmigung neuer Anträge durch die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) zunächst warten, bis der Haushaltsausschuss
bzw. der von diesem beauftragte Bundesrechnungshof die bisherige
Förderpraxis überprüft haben würden. In den
Koalitionsparteien drängte dagegen eine Mehrheit auf unverzügliche
Weiterführung des Programms zu den modifizierten Bedingungen.