Am 24. Januar 1888 verbot die Königlich-bayerische Regierung der Pfalz in Speyer die am 21. des Monats erschienene Nummer drei der "Pfälzischen Freien Presse". Als Redakteur und Verleger dieser "Wochenschrift für die Arbeiter der Pfalz und Baden" zeichnete der Genosse Josef Huber aus Ludwigshafen, der sich später auch unter den Gründern der Mannheimer "Volksstimme" befand. Den Druck besorgte die Firma Schwab & Mückenberger in Mannheim. Die "Pfälzische Freie Presse" brachte es infolge des Verbots nur auf insgesamt vier Nummern. Ihren Titel hatte sie einem gleichlautenden Blatt in Kaiserslautern entlehnt, das von der dortigen Parteiorganisation Ende 1887 eingestellt worden war.