Noch im Oktober 1878, in dem das "Pfälzisch-Badische Volksblatt" dem Sozialistengesetz zum Opfer fiel, unternahmen die Mannheimer Sozialdemokraten den Versuch, mit den "Mittelrheinischen Familienblättern'' eine Fortsetzung des verbotenen Blattes erscheinen zu lassen. Die Familienblätter nannten sich "Wochenschrift zur Unterhaltung und Belehrung". Druck, Verlag und Redaktion befanden sich bei Mutterer in R 1, 9. Format und Umfang (acht Seiten) waren die gleichen wie beim Volksblatt.
Obwohl sich die Familienblätter äußerlich betont harmlos gaben, war die Verbindung mit dem unterdrückten Volksblatt so offensichtlich, daß weder bei den Genossen noch bei der Staatsanwaltschaft in dieser Hinsicht Zweifel bestehen konnten. Zwischen den Zeilen versuchten sie, geistige Konterbande zu schmuggeln. Das Ergebnis lohnte kaum die Mühe. Eine anzügliche Stelle in einer Glosse genügte dem Mannheimer Bezirksamt, um ihr Verbot zu beantragen. Die vierte Nummer vom 24. November 1878 blieb die letzte.