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Ausgabe vom 18. Mai 1878 (zum Vergrößern anklicken) |
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Verbot der Zeitung aufgrund des Sozialistengesetzes |
Die erste sozialdemokratische Zeitung in Mannheim war das "Pfälzisch-Badische Volksblatt". Die Probe-Nummer erschien am 1. September 1877 - sicher nicht zufällig vor den Wahlen zum Bürgerausschuß am 23. Oktober, bei denen es den Sozialdemokraten gelang, die bisherige Alleinherrschaft der Demokraten im Rathaus zu brechen und die Hälfte der Sitze in der dritten Klasse zu erobern.
Ab 5. Januar 1878 erschien das "Pfälzisch-Badische Volksblatt'' regulär, einmal in der Woche samstags. Den Untertitel zierte das Motto: "Alles für das Volk, alles durch das Volk." Die Zeitung wurde in der Druckerei von Fr. Mutterer in H 5, 2 (später R 1,9) hergestellt, während sich Redaktion und Expedition in J 5, 16 befanden. Redakteur war August Dreesbach, dem als ständige Mitarbeiter Franz Schreiber und Moses Oppenheimer zur Seite standen. Franz Schreiber redigierte später die Frankfurter "Kleine Presse", die von Leopold Sonnemann verlegt wurde.
August Dreesbach war 1874 als Agitator des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins von Stuttgart nach Mannheim gekommen. Seine politische Heimat war also zunächst die Partei Lassalles, was für das spätere Wirken Dreesbachs - 1875 vereinigten sich die Lassalleaner mit der marxistischen Sozialdemokratie - nicht ohne Belang erscheint: Dreesbach entwickelte sich nicht nur zum Führer der Mannheimer Sozialdemokratie, sondern galt auch als einer der Begründer des "badischen Reformismus", der "Großblockpolitik" mit den Nationalliberalen.
Dreesbach war der einzige Redakteur und zugleich Verlagsleiter des Blattes. Unter seinem Vorsitz war im September 1877 der Pfälzisch-Badische Preßverein ins Leben gerufen worden, der die wirtschaftliche Basis der Zeitung sicherte. Moses Oppenheimer führte den Vorsitz des Vereins.
Gerade als die Mannheimer Genossen daran dachten, das Volksblatt dreimal wöchentlich erscheinen zu lassen, zerstörte das Sozialistengesetz die hoffnungsvollen Anfänge. Am 29. Oktober 1878 brachte der Staatsanzeiger die Bekanntmachung, daß aufgrund des § 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie die Nummer 43 des "Pfälzisch-Badischen Volksblatts" vom 21. Oktober 1878 verboten und das weitere Erscheinen untersagt werde. Gleichzeitig wurde der Pfälzisch-Badische Preßverein aufgelöst.