Oktober 1999 |
991017 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Großkraftwerk Mannheim (GKM) hat beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage gegen die Belastung durch den "Wasserpfennig" erhoben, der pro Kubikmeter zwei Pfennig beträgt und dadurch die Entnahme von Kühlwasser aus dem Rhein mit jährlich 22 Millionen Mark belastet. Der Stromerzeuger sieht sich in starkem Maße wirtschaftlich benachteiligt, da der Wasserpfennig in anderen Bundesländern gar nicht oder nur in geringerer Höhe erhoben werde. Er will deshalb eine 90-prozentige Ermäßigung erreichen (Stuttg. Zeitung, 6.10.).
Der Wasserpfennig ist eine Abgabe auf den Wasserverbrauch, die 1988 von Baden-Württemberg als erstem Bundesland eingeführt wurde. Mit dem eingenommenen Geld sollen Landwirte für Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten entschädigt werden. Die Abgabe wird von der Stromwirtschaft seit längerem als unverhältnismäßige Belastung kritisiert, zumal sie das im Umweltrecht geltende Verursacherprinzip auf den Kopf stellt (siehe auch 970210).