Februar 1997 |
970210 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Energie-Versorgung Schwaben (EVS) hat an die baden-württembergische Landesregierung appelliert, von einer weiteren Erhöhung des sogenannten Wasserpfennigs Abstand zu nehmen. Schon jetzt belaste diese Abgabe die Stromversorger unverhältnismäßig und beeinträchtige ihre Wettbewerbsfähigkeit, erklärte am 14.2. der EVS-Vorstandsvorsitzende Wilfried Steuer. Von den 145 Millionen Mark Landeseinnahmen, die der Wasserpfennig jährlich erbringe, kämen 60 Millionen von den großen Energieversorgern und davon wiederum rund 18 Millionen Mark von der EVS. Die öffentliche Wasserversorgung bzw. die privaten Wasserrechnungen würden mit 70 Millionen Mark belastet. Die Industrie sei dagegen mit rund 15 Millionen Mark vergleichsweise wenig betroffen. Steuer verwies darauf, daß andere europäische Staaten eine derartige Abgabe nicht kennen und daß es sie auch in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz nicht gibt.
Der Wasserpfennig ist eine Abgabe auf den Wasserverbrauch, die 1988 von Baden-Württemberg als erstem Bundesland eingeführt wurde. Mit dem eingenommenen Geld sollen Landwirte für Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten entschädigt werden. Die Abgabe ist auch deshalb umstritten, weil sie das im Umweltrecht geltende Verursacherprinzip auf den Kopf stellt.