Februar 1999

990215

ENERGIE-CHRONIK


EnBW verweigert Durchleitung unter Berufung auf noch gültigen Liefervertrag

Das Bundeskartellamt hat zum zweiten Mal ein Verfahren wegen Verdachts auf mißbräuchliche Verweigerung der Stromdurchleitung eingeleitet. Es richtet sich gegen die EnBW Transportnetze AG, die der Schweizer Aare Tessin AG die Durchleitung von Stromlieferungen an die Stadtwerke Waldshut-Tiengen verweigert, weil die Stadtwerke an einen noch bis 2006 laufenden Liefervertrag mit der Energie Baden-Württemberg (EnBW) gebunden seien. Die EnBW bekräftigte demgegenüber ihren Standpunkt, daß die bestehenden Lieferverträge durch die seit 29. April 1998 wirksame Liberalisierung des Strommarktes weder ihre Gültigkeit verloren haben noch einseitig für beendet erklärt werden können (FR, 26.2.; FAZ, 27.2.; siehe auch 990108).