Februar 1999 |
990215 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat zum zweiten Mal
ein Verfahren wegen Verdachts auf mißbräuchliche Verweigerung
der Stromdurchleitung eingeleitet. Es richtet sich gegen die EnBW
Transportnetze AG, die der Schweizer Aare Tessin AG die Durchleitung
von Stromlieferungen an die Stadtwerke Waldshut-Tiengen verweigert,
weil die Stadtwerke an einen noch bis 2006 laufenden Liefervertrag
mit der Energie Baden-Württemberg (EnBW) gebunden seien.
Die EnBW bekräftigte demgegenüber ihren Standpunkt,
daß die bestehenden Lieferverträge durch die seit 29.
April 1998 wirksame Liberalisierung des Strommarktes weder ihre
Gültigkeit verloren haben noch einseitig für beendet
erklärt werden können (FR, 26.2.; FAZ, 27.2.; siehe
auch 990108).