Oktober 1997 |
971007 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Land Hessen braucht der RWE Energie endgültig keinen Schadenersatz dafür zu zahlen, daß das Umweltministerium im Frühjahr 1994 das Wiederanfahren des Blocks A im Kernkraftwerk Biblis nach einem Störfall unnötig verzögert hat. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies jetzt den Revisionsantrag des Unternehmens gegen zwei vorinstanzliche Urteile zurück, weil er weder von grundsätzlicher Bedeutung sei noch Aussicht auf Erfolg habe (FR, 11.10.; Handelsblatt, 13.10.).
Die Schadenersatzforderung in Höhe von 1,8 Millionen Mark war Ende 1994 bereits vom Landgericht Wiesbaden (siehe 941109) und zwei Jahre später vom Oberlandesgericht Frankfurt (siehe 961118) zurückgewiesen worden. Nach Auffassung beider Instanzen kann dem damaligen hessischen Umweltminister Joschka Fischer (Grüne) keine Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden.